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Koordination des Netzwerkes Kinderschutz
Bitte beachten Sie
Wenn es um den Schutz von Kindern geht, kontaktieren Sie bitte direkt den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD):
Team- Ost (Grefrath, Tönisvorst): 0162-2916553
Team- West (Schwalmtal, Brüggen, Niederkrüchten): 0172-1503330
und bitte jederzeit die Polizei: 110
Die Jugendämter haben - nach dem Landeskinderschutzgesetz NRW (NRWLKiSchG) Artikel 1, §9 - den Auftrag Netzwerke im Bereich Kinderschutz zur interdisziplinären und interkommunalen Zusammenarbeit auszubauen und zu bilden. Die Netzwerke ‚Kinderschutz‘ sollen das übergeordnete Ziel haben die Rahmenbedingungen für eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung sicherzustellen. Dieses Ziel soll durch die interkommunale strukturelle Vernetzung der Akteure, durch einheitliche Absprachen zum Verfahren bei möglicher Kindeswohlgefährdung und durch die Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege und Informationsübermittlung fokussiert werden.
Im Folgenden sind zur Orientierung die Aufgaben der Netzwerkkoordination und die Aufgaben des Netzwerkes- an den gesetzlichen Anforderungen angelehnt- aufgelistet.
Aufgaben Netzwerkkoordination
Aufgaben und Ziele des Netzwerks
Akteure
Kontakt
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51/1 Jugendsozialarbeit und Vormundschaften
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Telefon: 02162 39-1160E-Mail: faranak.zohlen@kreis-viersen.de