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Koordination des Netzwerkes Kinderschutz

Bitte beachten Sie

Wenn es um den Schutz von Kindern geht, kontaktieren Sie bitte direkt den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD):
Team- Ost (Grefrath, Tönisvorst): 0162-2916553
Team- West (Schwalmtal, Brüggen, Niederkrüchten): 0172-1503330
und bitte jederzeit die Polizei: 110

Die Jugendämter haben - nach dem Landeskinderschutzgesetz NRW (NRWLKiSchG) Artikel 1, §9 - den Auftrag Netzwerke im Bereich Kinderschutz zur interdisziplinären und interkommunalen Zusammenarbeit auszubauen und zu bilden. Die Netzwerke ‚Kinderschutz‘ sollen das übergeordnete Ziel haben die Rahmenbedingungen für eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung sicherzustellen. Dieses Ziel soll durch die interkommunale strukturelle Vernetzung der Akteure, durch einheitliche Absprachen zum Verfahren bei möglicher Kindeswohlgefährdung und durch die Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege und Informationsübermittlung fokussiert werden.

Im Folgenden sind zur Orientierung die Aufgaben der Netzwerkkoordination und die Aufgaben des Netzwerkes- an den gesetzlichen Anforderungen angelehnt- aufgelistet.

Aufgaben Netzwerkkoordination

  1. die fachliche Begleitung des Netzwerkes in seiner Aufgabenwahrnehmung,
  2. die Koordinierung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen, insbesondere der Netzwerktreffen,
  3. die bedarfsgerechte Organisation regelmäßiger Fortbildungsangebote für die am Netzwerk Teilnehmenden und
  4. der Informationstransfer zu und aus sowie die Vertretung in anderen Netzwerken und Arbeitsgemeinschaften im Jugendamtsbezirk mit Berührungspunkten zum Kinderschutz.
     

Aufgaben und Ziele des Netzwerks

  1. strukturelle Vernetzung bei möglicher Kindeswohlgefährdung
  2. Absprachen zum Verfahren bei möglicher Kindeswohlgefährdung
  3. Transparente Übermittlung von Informationen im Kinderschutz
  4. bedarfsgerechte Organisation von interdisziplinären Qualifizierungsangeboten
  5. effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung

Akteure

  1. das Jugendamt, insbesondere der ASD
  2. Träger von Einrichtungen und Diensten
  3. insoweit erfahrene Fachkräfte 
  4. Geheimnisträger 
  5. Schulen
  6. Gesundheitsämter
  7. Polizei- und Ordnungsbehörden
  8. Familiengerichte
  9. Staatsanwaltschaften
  10. Verfahrensbeistände
  11. Träger der Eingliederungshilfe für Minderjährige 
  12. Netzwerke Frühe Hilfen
     

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