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Schlachttieruntersuchung
Schlachttiere unterliegen vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung (Schlachttier- und Fleischuntersuchung).
Benötigte Unterlagen
je nach Tierart sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Begleitpapier für Schafe bzw. Ziegen
- Rinderpass
- Equidenpass
Benötigte Formulare
Gebühren
Gebühren werden entsprechend der jeweils gültigen Satzung erhoben.
Bearbeitungsdauer
Die beabsichtigte Schlachtung ist mindestens einen Werktag vorher im Fleischhygieneamt anzumelden.
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
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39/2 Lebensmittelüberwachungsamt / Verbraucherschutz
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Schlachttieruntersuchungen
Telefon: 02162 571187
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