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Staatsangehörigkeit

Die Kreisverwaltung ist für Einbürgerungen sowie für die sonstigen Aufgaben nach den staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen (Staatsangehörigkeitsgesetz -StAG- Gesetzestexte siehe Bundesministerium der Justiz , Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit -StangRegG) zuständig (ohne Stadt Viersen). Gesetzestexte siehe Bundesministerium der Justiz.

In allen Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier Auskunft und Beratung z. B. über

  • Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
  • staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen zum Personenkreis der Vertriebenen und Spätaussiedler, ihren Abkömmlingen und Ehegatten
  • Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren
  • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen als Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit (nicht mit Personalausweis oder Reisepass zu verwechseln)
  • Offener Schlagbaum mit Schild "Bundesrepublik Deutschland"

    Einreise und Aufenthalt in Deutschland

    Wir möchten Ihnen gerne Hilfestellungen und Informationen für die Einreise und den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger im Bundesgebiet geben. Natürlich können wir hier nicht ausführlich informieren. (Bild: ©bluedesign - stock.adobe.com)

  • Formular Einbürgerungsantrag mit Kugelschreiber

    Einbürgerung

    Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Einbürgerungsanträge sind bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Ihres Wohnortes (in der Regel bei den Bürgerservicestellen oder Meldeämtern) zu stellen. Entsprechende Antragsformulare liegen dort bereit. (Bild: Stock.adobe.com)

  • Europaflagge mit gelben Sternen, ein Stern in den Farben von Großbritannien verlässt den Kreis

    Brexit

    Das Vereinigte Königreich ist nach Ablauf der Übergangszeit seit dem 01.01.2021 nicht mehr Mitglied der Europäische Union. Britische Staatsangehörige und Ihre Familienangehörigen, die bis zum 31.12.2020 bereits im Kreis Viersen wohnhaft und gemeldet waren, erhalten nach Ablauf der Übergangszeit für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein sogenanntes Aufenthaltsdokument-GB. (Bild: © Thaut Images - stock.adobe.com)

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