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Insoweit erfahrene Fachkraft für den Kinderschutz des Kreis Viersen
Die insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) für den Kinderschutz kann Personen beraten, die im Rahmen ihrer beruflichen oder nebenberuflichen Tätigkeit im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen und einen Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrnehmen. Der Datenschutz wird dabei gewahrt, indem der Fall anonymisiert geschildert wird. Die InsoFa begleitet die Einschätzung der Gefährdung objektiv und fachlich fundiert. Die Verantwortung für das weitere Vorgehen und die Umsetzung von Maßnahmen verbleibt bei der ratsuchenden Person.
Wann wird eine InsoFa hinzugezogen?
Wie sind die InsoFas zu erreichen?
Überörtliche Hilfsangebote - Anonym und Kostenfrei
Die Medizinische Kinderschutzhotline
Telefon: 0800 19 210 00
Die Medizinische Kinderschutzhotline ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe, Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichte bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch.
Das Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch
Telefon: 0800 22 55 530
Das Hilfetelefon berät Jugendliche und Erwachsene sowohl telefonisch, als auch online vertraulich und datensicher zu allen Fragen, die mit dem Thema sexueller Gewalt zu tun haben.
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Kontakt
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51/1 Jugendsozialarbeit und Vormundschaften
Servicezeit:Montag: 8:00-17:00 Uhr
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