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Insoweit erfahrene Fachkraft für den Kinderschutz des Kreis Viersen

Die insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) für den Kinderschutz kann Personen beraten, die im Rahmen ihrer beruflichen oder nebenberuflichen Tätigkeit im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen und einen Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrnehmen. Der Datenschutz wird dabei gewahrt, indem der Fall anonymisiert geschildert wird. Die InsoFa begleitet die Einschätzung der Gefährdung objektiv und fachlich fundiert. Die Verantwortung für das weitere Vorgehen und die Umsetzung von Maßnahmen verbleibt bei der ratsuchenden Person.

Wann wird eine InsoFa hinzugezogen?

Die Beratung einer InsoFa wird im Regelfall zur präventiven Abklärung einer möglichen Kindeswohlgefährdung hinzugezogen. Heißt, wenn noch keine Meldung einer Kindeswohlgefährdung an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) hervorgegangen ist und auch nicht akut bevorsteht.  Das Ziel einer InsoFa-Beratung ist, die eigene Handlungssicher­heit zu erhöhen. Die Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft ist anzuraten bei:  
- eigener erheblicher Unsicherheit in der Risikoabschätzung  
- hoher Komplexität des Falles 
- hoher emotionaler Belastung der Fachkräfte und „Verstrickung“ in den Fall 
- erheblicher Dissens/ Meinungsverschiedenheiten bei der Fallbeurteilung im System (Team, Leitung)

Wie sind die InsoFas zu erreichen?

Die InsoFa sind von Mo – Fr 08:00 – 17:00 Uhr kontaktierbar.

Tel: 02162 39 2728

E-Mail: insofa@kreis-viersen.de 

Ist gerade keine insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft telefonisch erreichbar, schreiben Sie bitte eine E-Mail. Eine Ansprechperson wird Sie zur Vereinbarung eines Beratungstermins kontaktieren.

Bei einer akuten Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich bitte umgehend an die Notfallnummern des Allgemeinen Sozialen Dienstes:

Team Ost (Tönisvorst, Grefrath): 0162-2916553

Team West (Schwalmtal, Brüggen, Niederkrüchten): 0172-1503330.

Alle anderen Städte haben eine eigene Notfallnummer. Außerhalb der Zeiten von 8-17 Uhr wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizei.

Überörtliche Hilfsangebote - Anonym und Kostenfrei

Die Medizinische Kinderschutzhotline 

Telefon: 0800 19 210 00

Die Medizinische Kinderschutzhotline ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe, Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichte bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch. 

 

Das Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch

Telefon: 0800 22 55 530

Das Hilfetelefon berät Jugendliche und Erwachsene sowohl telefonisch, als auch online vertraulich und datensicher zu allen Fragen, die mit dem Thema sexueller Gewalt zu tun haben.

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Kontakt

  • 51/1 Jugendsozialarbeit und Vormundschaften
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