Inhaltsbereich

Sexuelle Bildung an Schulen

von links nach rechts: Beate Guse (Dipl.-Sozialarbeiterin), Miriam Pasch (BA Soziale Arbeit), Anika Brüggestrath (Dipl.-Sozialarbeiterin/Dipl.-Sozialpädagogin, M.A. Sozialmanagement).

Beratungsstelle

Die Beratungsstelle "AIDS & sexuell übertragbare Infektionen" des Gesundheitsamtes des Kreises Viersen ist Ansprechpartner für Fragen zur sexuellen Gesundheit im Kreisgebiet. Neben der Durchführung von Untersuchungen auf HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen im Gesundheitsamt und der Begleitung von Menschen mit HIV, ist eine Hauptaufgabe die Durchführung von Präventionsveranstaltungen mit und für Jugendliche rund um das Thema sexuelle Gesundheit.

Auftrag und Ziel

Den grundsätzlichen rechtlichen und fachlichen Rahmen für die Sexualpädagogik in NRW bilden insbesondere

  • Schulgesetz des Landes NRW, insbesondere § 33 Sexualerziehung
  • Richtlinien für die Sexualerziehung in NRW des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW
  • Runderlass des Kultusministeriums NRW (BASS) zur HIV/AIDS-Aufklärung in den Schulen
  • Landeskonzept zur Weiterentwicklung der HIV/AIDS-Prävention in NRW, MGEPA
  • Sexualpädagogik als Grundlage einer zukunftsorientierten HIV-Prävention in Nordrhein-Westfalen, AG AIDS-Prävention NRW
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Grundgesetz, Artikel 1 – 3

Hier sind wesentliche Aufgaben, Ziele und Inhalte der sexuellen Bildung geregelt, aber auch das „wie“ und „mit wem“ und „auf welcher Grundlage“. Dieser Rahmen ist auch das Fundament unserer Arbeit.

Auf der Basis ganzheitlicher Gesundheitsförderung vermitteln wir grundlegendes Wissen und Kompetenzen und geben Reflexionshilfen im Umgang mit Sexualität. Ziel ist es, dazu beizutragen, dass die Schüler*innen selbstbestimmt, eigenverantwortlich und reflektiert handeln und so ihre Sexualität physisch und emotional mit Freude erfahren.

Dabei sollen sie eigene Wertevorstellungen entwickeln, aber auch sensibel für die Lebenseinstellungen anderer sein.

Zielgruppen

Unser Angebot richtet sich an Schulklassen aller Schulformen ab der siebten Klasse bzw. ab einem Alter von ca. 13 Jahren.

In der Vor- und Nachbereitung steht die Beratungsstelle Lehrkräften, Eltern und Schüler*innen beratend zu Verfügung.

Themen

Nach Absprache mit den Lehrkräften bereiten wir uns auf bestimmte Themen und Methoden vor. Die Fragen und aktuellen Bedürfnisse der Jugendlichen haben jedoch immer Vorrang. Im Kontakt mit den Schüler*innen sind keine Themen, auch vermeintlich "brenzlige", ausgeschlossen.

Mögliche Themen könnten sein:

  • HIV / AIDS und andere sexuell übertragbare Infektionen
  • Beziehung und Sexualität
  • Körper und Sexualität
  • sexuelle / geschlechtliche Vielfalt
  • Geschlechterrollen
  • sexuelle Selbstbestimmung
  • Empfängnisverhütung
  • Schwangerschaft
  • Pornografie
  • Sex und Recht
  • und viele mehr

Bei all diesen Themen geht es nicht nur um den Erwerb von Wissen, sondern auch um zwischenmenschliche Kommunikation sowie um Werteorientierung und das Ausbilden von Haltung.

Räumliche und zeitliche Rahmenbedingungen

Eine Schulveranstaltung umfasst in der Regel mind. vier Schul- bzw. drei zusammenhängende Zeitstunden und findet in der Schule statt. Folgeveranstaltungen oder ein Besuch in der Beratungsstelle sind nach Absprache möglich.

Wir benötigen mindestens einen geschlossenen Klassenraum, in dem Tische und Stühle beweglich sind. Unsere Veranstaltungen sind lebhafter als der reguläre Unterricht, es gehören z.B. auch Bewegungsspiele dazu. Bei der Raumplanung sollte bedacht werden, dass umliegende Räume davon beeinträchtigt werden können.

Bitte bedenken Sie, dass wir mitunter zum ersten Mal an ihrer Schule sind und die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen.

Es wäre daher nett, wenn Sie uns an einem vereinbarten Treffpunkt abholen (z.B. Sekretariat) und in die Klasse begleiten.

Organisatorisches

Alle Schüler*innen der Klasse sollten die Möglichkeit haben, durchgehend anwesend zu  sein. Lehrkräfte nehmen nicht teil, haben aber die Aufsichtspflicht und müssen kurzfristig abrufbar sein. Die Schüler*innen, ihre Lehrkräfte und Eltern sollten über die Veranstaltung informiert sein. Da die Themen einen intimen Rahmen benötigen, muss eine ungestörte Veranstaltungszeit gewährleistet werden können. Das bedeutet, dass jegliche Absprachen von Lehrkräften mit den Schüler*innen, soziale Dienste und parallele Veranstaltungen vermieden werden.

Sinnvoll ist, dass uns die Schule rechtzeitig über aktuelle und ggf. brisante Themen (beispielsweise Coming Out, Traumata, Homonegativität) in der Klasse informiert.

Für unsere Planungen ist es außerdem unumgänglich, im Vorfeld zu wissen, ob es sich um eine Inklusionsklasse handelt und ob alle Schüler*innen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, die eine grundlegende Kommunikation ermöglichen. Bitte beachten Sie hierfür auch den beigefügten Fragebogen.

Arbeitsweise

Unsere Veranstaltungen erheben keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern verstehen sich als ergänzend zur schulischen Sexualaufklärung und jener, die im Elternhaus stattfindet. Folglich sind Vor- und Nachbereitung der Themen sinnvoll und erstrebenswert.

Gerne informieren wir Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Eltern und Erziehende über unser Vorgehen, die Themen und Inhalte, die wir mit den Jugendlichen besprechen. Wir geben keine Auskunft über Fragen oder Situationen einzelner Jugendlicher.

Hier geht's zum Fragebogen zur Präventionsveranstaltung "Sexuelle Bildung"

 

Postanschrift & Servicezeiten

Postanschrift

Gesundheitsamt Kreis Viersen
Beratungsstelle "AIDS und sexuell übertragbare Infektionen"
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel.: +49 (0) 21 62 39-16 95
E-Mail: aids-beratung@kreis-viersen.de

Servicezeiten

Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Links

Dienstleistungen

Kontakt