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Haushalt
Der Kreis Viersen ist gesetzlich verpflichtet, jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und einen Haushaltsplan aufzustellen (§ 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. §§ 78 und 79 GO NRW).
Der Haushaltsplan enthält alle erwarteten Erträge und Einzahlungen sowie die geplanten Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr. Außerdem sind dort notwendige Verpflichtungsermächtigungen aufgeführt. Weitere Erläuterungen zum Haushaltsplan finden sich im Vorbericht und in den jeweiligen Produktbeschreibungen.
Am Ende eines jeden Haushaltsjahres muss der Kreis einen Jahresabschluss erstellen (§ 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 95 GO NRW). Dieser gibt Auskunft über die tatsächliche Haushaltsentwicklung. Nähere Informationen dazu stehen im Anhang des Jahresabschlusses.
Auf dieser Seite werden die Haushaltspläne der letzten Jahre sowie die vom Kreistag festgestellten Jahresabschlüsse veröffentlicht.
Zusätzlich werden hier auch die gesetzlich vorgeschriebenen Gesamtabschlüsse bereitgestellt (§ 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 116 GO NRW).
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Jahresabschluss
Gesamtabschluss
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