Inhaltsbereich

Ordnungsangelegenheiten

  • Teaser Schwarzarbeit

    Schwarzarbeitsbekämpfung

    Nach der Handwerksordnung (HwO) besteht für 41 Handwerke eine Zulassungspflicht. Die zulassungspflichtigen Handwerke dürfen selbständig als stehendes Gewerbe nur von Personen oder Firmen betrieben werden, die mit diesem Handwerk in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen sind. (Bild: ©luck-rdl - stock.adobe.com)

  • Schornsteinfeger arbeitet auf einem Dach

    Schornsteinfeger

    Die Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister ergeben sich aus dem Schornsteinfegergesetz und dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. (Bild: ©Joachim Balzke - stock.adobe.com)

  • Formulare zur Gewerbe-An,-Ab- und -Ummeldung

    Gewerbeüberwachung

    Gewerbetreibenden aller der Gewerbeordnung unterliegenden Berufssparten kann die Ausübung ihrer selbständigen Tätigkeit ordnungsbehördlich verboten werden, wenn sie sich als gewerberechtlich unzuverlässig erwiesen haben und das Verbot zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. (Bild: ©RRF - Stock.adobe.com

  • Blitzeranlage an einer verkehrsreichen Straße

    Bußgelder

    Die Bußgeldstelle ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von der Polizei, den Straßenverkehrsbehörden, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, sowie anderen Behörden festgestellt werden. (Bild: ©udo Herrmann- stock.adobe.com)

  • Verschiedene Baustellenzeichen

    Verkehrssicherung

    Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu schützen. (Bild: ©Lichtfexx - stock.adobe.com)