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Förderprogramm Klimaschutz

Informationen zum Sachstand Förderprogramm Klimaschutz - Baustein Sonnendächer im Bestand aktivieren

Für Solaranlagen auf bestehenden Wohngebäuden sowie für Balkonkraftwerke soll es eine Förderung geben. Dies ist das Ergebnis der Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft des Kreises Viersen und die Empfehlung an den Kreistag, der hierüber abschließend entscheidet. Das Förderprogramm ist eine Maßnahme des integrierten Klimaschutzkonzeptes, dass der Kreis Viersen gemeinsam mit sechs weiteren Städten und Gemeinden erarbeitet hat. Die Maßnahme hat das Ziel Bürgerinnen und Bürger bei Klimaschutzaktivitäten zu unterstützen, sowie Anreize für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Kreisgebiet zu schaffen.

Die Förderrichtlinie Solarenergie im Kreisgebiet ist für die Bereiche Dachflächen-Photovoltaik, Dachflächen-Solarthermie und Stecker-Solar-Geräte (auch bekannt als „Balkonkraftwerke“) auf den Weg gebracht worden. Die Richtlinie ist am 07. September durch den Kreistag beschlossen worden. Der Fördertopf für das Jahr 2023 wird mit 150.000 Euro ausgestattet.

Die Förderung beantragen können alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Viersen – unabhängig davon, ob sie Eigentümer oder Mieter sind. Denn neben Dachflächen-Anlagen für Photovoltaik und Solarthermie auf Bestandsgebäuden sollen auch Balkonkraftwerke gefördert werden. So können auch Bewohner von Mietwohnungen Strom sparen und ihren Beitrag zur Energiewende leisten. Anlagen auf Neubauten, rein gewerblich genutzten Gebäuden oder Gebäuden außerhalb des Kreis Viersen sind nicht förderfähig. Eine nachträgliche Förderung von bereits umgesetzten, angeschafften oder in Auftrag gegebenen Maßnahmen ist nicht möglich.

Die Verwaltung wurde vom Kreistag in seiner Sitzung vom 07.09.2023 dazu beauftragt, das Förderprogramm zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen. Es ist vorgesehen, dass Förderprogramms im Laufe des Novembers zu starten.

Der genaue Starttermin wird über einen Förderaufruf in den Medien bekannt gegeben

Alle relevanten Informationen sowie das digitale Antragsformular werden dann auf der Homepage des Kreises bereitgestellt.

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