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Förderprogramm Klimaschutz
Es steht kein weiteres Budget für den aktuellen Förderaufruf bereit. Bitte stellen Sie keine Anträge mehr.
Um die Bewilligungen zügig bearbeiten zu können, bittet der Kreis Viersen darum, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand sowohl per E-Mail als auch per Telefon abzusehen.
Seit dem 06. November 2023 fördert der Kreis Viersen Solaranlagen auf bestehenden Wohngebäuden sowie Balkonkraftwerke. Das Förderprogramm ist eine Maßnahme aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept, welches der Kreis Viersen gemeinsam mit sechs weiteren Städten und Gemeinden erarbeitet hat. Die Maßnahme hat das Ziel, Bürgerinnen und Bürger bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Kreisgebiet zu unterstützen und Anreize insbesondere für die Nachrüstung auf Bestandsgebäuden zu schaffen.
Die Förderrichtlinie Solarenergie im Kreisgebiet umfasst eine Förderung für die Bereiche Dachflächen-Photovoltaik, Dachflächen-Solarthermie und Stecker-Solar-Geräte (auch bekannt als „Balkonkraftwerke“). Der Fördertopf für das Jahr 2023 ist mit 150.000 Euro ausgestattet.
Die Förderung beantragen können alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Viersen. Neben Dachflächen-Anlagen für Photovoltaik und Solarthermie werden auch Balkonkraftwerke gefördert. So können auch Bewohner und Bewohnerinnen von Mietwohnungen Energiekosten sparen und sich an der Energiewende beteiligen. Anlagen auf Neubauten, rein gewerblich genutzten Gebäuden oder Gebäuden außerhalb des Kreis Viersen sind nicht förderfähig. Ebenfalls ausgeschlossen sind Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kWp. Eine nachträgliche Förderung von bereits umgesetzten, angeschafften oder in Auftrag gegebenen Maßnahmen und Anlagen ist nicht möglich.
Die Bearbeitung erfolgt nach Antragseingang und solange Fördermittel zur Verfügung stehen.
Alle Voraussetzungen und Details zum Förderprogramm sind in der Förderrichtlinie und den FAQs (s. unten) nachzulesen.
Das Integrierte Klimaschutzkonzept des Kreises Viersen stellt das Potenzial im Kreisgebiet im Bereich der Bestandsimmobilien mit bis zu 1.660.000 MWh Strom aus Dachflächen-Photovoltaik dar. Damit wird nicht nur die regionale Versorgung und Importunabhängigkeit gestärkt, sondern der Ausbau ist auch wichtige Grundlage für weitere klimaschutzbezogene Maßnahmen.
Interessierte Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer können sich mithilfe des Solarkatasters NRW über die Eignung ihrer Immobilie informieren.
FAQ Förderprogramm Klimaschutz des Kreis Viersen
Ab wann können die Fördermittel beantragt werden?
Wieviel Geld ist im Fördertopf und wie erfolgt die Vergabe?
Ist eine rückwirkende Förderung möglich?
Wie erfolgt die Beantragung und Auszahlung der Fördermittel?
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Sind Stecker-Solar-Geräte mit einer Wechselrichterleistung über 600 Watt (0,6 kWp) förderfähig?
Sind Komplettpakete für Stecker-Solar-Geräte mit mehr als zwei Solarmodulen oder mehr als einem Wechselrichter förderfähig?
Wo muss ein Stecker-Solar-Gerät angemeldet werden?
Wie muss das Einverständnis des Vermieters bzw. der Vermieterin für die Installation eines Stecker-Solar-Gerätes nachgewiesen werden?
Wann gilt ein Gebäude als Bestandsgebäude?
Ist eine Förderung weiterhin möglich, wenn für die Installation ein anderes Unternehmen beauftragt wurde als auf dem eingereichten Angebot festgehalten ist?
Muss die Anlage durch ein Fachunternehmen aus dem Kreis Viersen installiert werden, um gefördert zu werden?
Welche bau- und denkmalrechtlichen Bestimmungen sind zu berücksichtigen?
Warum gibt es für Photovoltaikanlagen eine leistungsbezogene Förderung, aber für Solarthermieanlagen eine Pauschale?
Was gilt es bei der Planung einer Anlage zur Nutzung der Solarenergie generell zu berücksichtigen?
Kontaktinformationen
Katharina Mertens
Tel.: 02162 39-2560
E-Mail: foerderung-klimaschutz@kreis-viersen.de
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
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