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Förderprogramm Kurzzeitpflege
Online-Service
Die Antragstellung ist ab dem 25. August 2025 über ein Online-Formular möglich.
Der Kreis Viersen fördert die Schaffung von festen und solitären Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Pflegeeinrichtungen des Kreises. Zweck der Förderung ist es, die Pflegeeinrichtungen von den finanziellen Risiken zu entlasten, die mit der Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzen einhergehen. Gleichzeitig dient sie dem Ziel, das Angebot an dauerhaft verfügbaren Kurzzeitpflegeplätzen nachhaltig zu stärken.
Für diesen Zweck stellt der Kreis Viersen Fördermittel für insgesamt 40 neu geschaffene Kurzzeitpflegeplätze für einen Zeitraum von maximal drei Jahren zur Verfügung.
Förderumfang:
Die Förderung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
· Jahrespauschale: 2.500 € pro festem Kurzzeitpflegeplatz und Jahr (anteilig bei unterjähriger Bewilligung)
· Tagespauschale: 15 € pro belegtem Kurzzeitpflegetag (gilt nur für eine Belegung mit Personen mit Wohnsitz im Kreis Viersen)
Förderzeitraum und Fristen:
Je Pflegeeinrichtung können bis zu drei feste Kurzzeitpflegeplätze gefördert werden. Die Antragstellung ist ab dem 25. August 2025 über das Online-Formular möglich. Die Förderung beginnt frühestens ab dem 1. Oktober 2025, ein späterer Starttermin kann auf Wunsch beantragt werden. Die Förderdauer beträgt maximal drei Jahre, längstens bis zum 30. September 2028. Über eine mögliche Verlängerung wird frühzeitig informiert.
Antragstellung:
Der Online-Antrag steht Ihnen ab dem 25.08.2025 für eine Beantragung zur Verfügung. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Zeitpunkt des vollständigen Antragseingangs.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Unterzeichnete Erklärung zum Antrag auf Bewilligung einer finanziellen Förderung im Rahmen der Richtlinien des Kreis Viersen zur Förderung von festen Kurzzeitpflegeplätzen (kann auch noch im Antragsprozess heruntergeladen werden)
- Handelsregisterauszug (zur Überprüfung der rechtssicheren Unterschrift)
Eine nachträgliche Förderung für feste Kurzzeitpflegeplätze, die vor der Antragstellung geschaffen wurden, ist ausgeschlossen.
Alle weiteren Voraussetzungen und Details finden Sie in der Förderrichtlinie und den FAQs weiter unten.
FAQ Förderprogramm Kurzzeitpflege
Wie viele Plätze können beantragt werden?
Kann ich die Förderung jederzeit beantragen?
Zu welchem Datum können die Plätze beantragt werden?
Wie lange läuft die Förderung im Rahmen des Projektes?
Wer kann die Förderung beantragen?
Was benötige ich für die Beantragung?
Wie hoch ist die Förderung?
Wann wird die Förderung ausgezahlt?
Muss die Auszahlung der Tagespauschale beantragt werden?
Muss der Versorgungsvertrag angepasst werden?
Dürfen die Plätze auch mit vollstationären Bewohner*innen belegt werden?
Dürfen die Plätze auch mit Bewohner*innen belegt werden, die nicht im Kreis Viersen wohnhaft sind?
Kontaktinformationen
E-Mail: projekt-kzp@kreis-viersen.de
Telefon: 02162 39-1050
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Kontakt
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