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Wohnraumförderung

Mit der öffentlichen Wohnraumförderung hat das Land Nordrhein-Westfalen sich Folgendes zum Ziel gesetzt:

  • Schaffung von Wohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind,
  • Anpassung bestehenden Wohnraums an die Erfordernisse des demographischen Wandels und
  • energetisches Nachrüsten, sowie
  • Erhaltung und Stärkung der städtebaulichen Funktion von Wohnquartieren.

Zur Unterstützung der (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und insbesondere bezahlbarer Wohnstandorte und Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedlichste Zielgruppen werden vom Land NRW öffentliche Mittel bereitgestellt. Das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschlossene Wohnraumförderprogramm legt Schwerpunkte und Inhalte der öffentlichen Wohnraumförderung im Land Nordrhein-Westfalen fest, regelt die Fördermittelzuteilung und -verwendung und ist im Hinblick auf die Regelungsinhalte von den Bewilligungsbehörden sowie den Investorinnen und Investoren zu beachten. Die Bewilligungsbehörden – für Objekte im Kreis Viersen die Wohnraumförderung des Kreises Viersen – prüfen, ob die antragstellenden Personen die in der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen enthaltenen Anforderungen erfüllen. Sofern die Bewilligungsbehörde eine Förderzusage erteilen kann, werden die Landesmittel von der NRW.Bank ausgezahlt.

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  • 60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung
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