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Förderung von Mietwohnraum

Das Land NRW stellt für die Neuschaffung von Mietwohnraum eine Förderung in Form eines zinsgünstigen Darlehens zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt über die sogenannten Bewilligungsbehörden - für Objekte im Kreis Viersen die Wohnraumförderung des Kreises Viersen. Die Auszahlung erfolgt über die NRW.Bank. Die Bewilligungsbehörden prüfen die rechtlichen und technischen Voraussetzungen der Förderung. Die NRW.Bank prüft darüber hinaus die Bonität der Antragstellenden.

Ablauf

  1. Erstberatung vor Antragstellung 
    Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit uns. Dabei können Sie Ihre Ideen oder bereits entwickelte Planungen vorstellen. Gerne vereinbaren wir hierzu einen Termin mit Ihnen
  2. Einreichung des Förderantrags 
    Reichen Sie Ihren vollständigen Förderantrag sowohl in digitaler Form als auch in Papierform ein. Die einzureichenden Unterlagen sind auf den Seiten 19-20 des Förderantrages zu finden und ebenfalls sowohl in digitaler Form als auch in Papierform einzureichen.  
    Zusätzlich ist eine Stellungnahme zum sozialen und wohnungspolitischen Bedarf des Vorhabens erforderlich. Diese erhalten Sie von der jeweils zuständigen Stelle für wohnungspolitische Bedarfsfragen.
    Kontaktpersonen für die Bedarfsanfragen finden Sie hier.
    Darüber hinaus sind eine Ausfertigung der Baugenehmigung sowie ein vollständiger Satz der technischen Unterlagen mit Prüfstempel des Bauamtes einzureichen (nachzureichen, falls noch nicht vorhanden).
  3. Eingangsbestätigung 
    Nach einer ersten Durchsicht erhalten Sie innerhalb eines Monats eine Eingangsbestätigung. Falls Anpassungen erforderlich sind, informieren wir Sie zeitnah. 
  4. Erste Prüfung der Förderfähigkeit und Frühphase der Bonitätsprüfung 
    Sollte Ihr Projekt die grundlegenden Fördervoraussetzungen erfüllen, kann auf Wunsch bereits eine frühzeitige Bonitätsprüfung durch die NRW.BANK erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Aussicht auf eine Baugenehmigung im laufenden Jahr besteht. Zudem ist die Übermittlung eines vorläufigen, aber vollständigen Förderantrags erforderlich. Außerdem sind beizufügen:

    - Lageplan 
    - aktuelles Grundbuchblatt 
    - Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 
    - Baubeschreibung  
    - Kostenberechnung nach DIN 276:2018-12 

  5. Finale Prüfung und Bonitätsbewertung 
    Nach erfolgreicher Prüfung des Förderantrages erfolgt die abschließende Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit durch die NRW.BANK.
  6. Erteilung der Förderzusage 
    Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die offizielle Förderzusage. Die Bearbeitungszeit kann je nach Antragsvolumen und Zeitpunkt im Förderjahr variieren. Eine zügige Bearbeitung wird durch vollständig und korrekt eingereichte Unterlagen unterstützt.
     

Darlehenshöhen

Grunddarlehen für Kommunen im Mietniveau 1 – 3 (Brüggen, Grefrath, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst, Viersen, Willich)
  • BEG Effizienzhaus 55 Standard für Einkommensgruppe A: 3.110 € / m² Wohnfläche
  • BEG Effizienzhaus 55 Standard für Einkommensgruppe B: 1.920 € / m² Wohnfläche 
Grunddarlehen für Kommunen im Mietniveau 4 (Kempen) 
  • BEG Effizienzhaus 55 Standard für Einkommensgruppe A: 3.350 € / m² Wohnfläche
  • BEG Effizienzhaus 55 Standard für Einkommensgruppe B: 2.290 € / m² Wohnfläche 
Zusatzdarlehen: 
  • Für standortbedingte Mehrkosten (z. B. Abbruchkosten):
    • 75 % der förderfähigen Mehrkosten, max. 25.000 € je geförderter Wohnung
  • Klimaanpassungsmaßnahmen und besondere Wohnumfeldqualitäten (z. B. Quartiersplätze):
    • 75 % der Herstellungskosten, max. 11.500 € je geförderter Wohnung
  • BEG-Effizienzhaus 40 Standard:
    • 300 € pro m² förderfähiger Wohnfläche zzgl. 0,15 € Mietaufschlag
  • Netto-Null-Standard:
    • 450 € pro m² förderfähiger Wohnfläche zzgl. 0,20 € Mietaufschlag
  • Bauen mit Holz: (z.B. Hybridbauten oder Massivholzgebäude)
    • 1,30 € / kg Holz, maximal 17.000 € je geförderter Wohnung
  • Für ein Mehr an barrierefreiem Wohnen:
    • Einbau einer elektrisch bedienbaren Tür:
      • 2.000 € je Innentür
      • 3.500 € je Außen- bzw. Brandschutztür
    • Wohnraum für Rollstuhlnutzende oder Menschen mit Schwerbehinderungen:
      • 15.000 € je geförderter Wohnung
  • Für städtebauliche und gebäudebedingte Mehrkosten:
    • 800 € / m² förderfähige Wohnfläche
  • Für Mieteinfamilienhäuser:
    • 25.000 € je Mieteinfamilienhaus

Darlehenskonditionen

Zinsen
  • 0 % für die ersten 5 Jahre
  • 0,5 % ab dem 6. Jahr bis zum Ablauf der Mietpreis- und Belegungsbindung
  • Danach marktübliche Verzinsung 
Tilgung
  • 1 % p. a. (auf Antrag 2 %) unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung ersparten 
    Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge
  • Tilgungsfreie Anlaufjahre (5 Jahre) möglich 
    Erhöhte Tilgung nach Anlaufjahren: 1,25 % (25 Jahre Bindung) oder 1,20 % (30 Jahre 
    Bindung)  
Verwaltungskostenbeitrag NRW.BANK 
  • Erste 2 Jahre: 0 %
  • Danach: 0,5 % jährlich vom jeweiligen Restkapital 
Tilgungsnachlass: für Kommunen im Mietniveau 1 – 3 (Brüggen, Grefrath, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst, Viersen, Willich) 
  • 30 % bei 25-jähriger Bindung, 35 % bei 30-jähriger Bindung
  • 50 % für Zusatzdarlehen 
Tilgungsnachlass: für Kommunen im Mietniveau 4 (Kempen) 
  • 35 % bei 25-jähriger Bindung, 40 % bei 30-jähriger Bindung
  • 50 % für Zusatzdarlehen 
Auszahlungsraten 
  • 20 % bei Baubeginn
  • 45 % bei Rohbaufertigstellung
  • 15 % bei Fertigstellung Dach/Fenster
  • 20 % bei Bezugsfertigkeit 

Voraussetzungen

Eigenleistung 
  • Mindestens 10 % der Gesamtkosten
  • Eigenmittel, Fremdmittel (nachrangig besichert), mit Eigenmitteln bezahltes Grundstück und 
    aktivierungsfähige Eigenleistungen 
Miethöhe für Kommunen im Mietniveau 1 – 3 (Brüggen, Grefrath, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst, Viersen, Willich) 
  • Einkommensgruppe A: 6,50 €/m² (6,65 €/m² bei EH 40, 6,70 €/m² bei Netto-Null-Standard)
  • Einkommensgruppe B: 7,55 €/m² (7,70 €/m² bei EH 40, 7,75 €/m² bei Netto-Null-Standard)
  • Jährliche Mieterhöhung: max. 2 % ab Erteilung der Förderzusage 
Miethöhe für Kommunen im Mietniveau 4 (Kempen) 
  • Einkommensgruppe A: 7,25 €/m² (7,40 €/m² bei BEG 40, 7,45 €/m² bei Netto-Null-Standard)
  • Einkommensgruppe B: 8,40 €/m² (8,55 €/m² bei BEG 40, 8,60 €/m² bei Netto-Null-Standard)
  • Jährliche Mieterhöhung: max. 2 % ab Erteilung der Förderzusage 
Wohnflächenobergrenzen (Für die Berechnung des Förderdarlehens und der zulässigen Miete maßgebend) 
ZimmeranzahlBarrierefreiBarrierefrei mit WanneRollstuhlnutzung
1 Zimmer50 m²55 m²60 m²
2 Zimmer65 m²70 m²75 m²
3 Zimmer 80 m²85 m²90 m²
4 Zimmer95 m²100 m²105 m²
5 Zimmer110 m²115 m²120 m²

Die förderfähige Wohnfläche erhöht sich für Wohnungen 

  • mit mehr als fünf Zimmern um 15 Quadratmeter für jeden zusätzlichen Raum,
  • mit Badewanne um 5 Quadratmeter und
  • mit uneingeschränkter Möglichkeit zur Rollstuhlnutzung um 10 Quadratmeter. 
Wohnqualitäten & Grundrisse 
  •  Gute Standortqualität, Barrierefreiheit, Adressbildung zur öffentlichen Verkehrsfläche
  • Mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche, davon die Hälfte als 
    Begegnungsfläche
  • Einhaltung energetischer Standards (u.a. mind. BEG Effizienzhaus 55 Standard)
  • Mindestwohnfläche 35 m², Freisitz (Balkon/Terrasse/Loggia) erforderlich 
Zweckbindungen 
  • Miet- und Belegungsbindung für 25 oder 30 Jahre
  • Verpflichtungen zur Meldung, Instandhaltung und Instandsetzung 

Zuständigkeiten

Förderung von Mietwohnraum
Förderung von Mietwohnraum nach OrtenZuständigkeit
NettetalSabine Klingen
Niederkrüchten
Tönisvorst
Großprojekte (z.B. Quartiersmaßnahmen)
BrüggenAuf Anfrage
Kempen
Schwalmtal
GrefrathChristian Timmers
Viersen
Willich

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung wird ein Antragsvordruck von der NRW.Bank zur Verfügung gestellt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen beizufügen. Diese sind auf den Seiten 19-20 des Antrags näher spezifiziert. Zusätzlich sind eine Stellungnahme der zuständigen Behörde zum wohnungspolitischen Bedarf des Vorhabens (sogenannte „Bedarfsbestätigung“) sowie eine Ausfertigung der Baugenehmigung und ein vollständiger Satz der technischen Unterlagen mit Prüfstempel des Bauamtes einzureichen. Damit die Daten gespeichert und bearbeitet werden können, ist außerdem eine unterzeichnete Datenschutzerklärung erforderlich.

Gebühren

Förderzusage: 0,4% der Fördersumme

Zusätzliche Gebühren können bei erforderlichen Änderungen, mangelnder Mitwirkung oder Antragsablehnung anfallen (je nach Aufwand).

Bearbeitungsdauer

Da die Bearbeitungsdauer von mehreren Faktoren abhängt, kann diese stark variieren. Je nachdem, wie hoch das Antragsaufkommen ist, zu welchem Zeitpunkt im Förderjahr der Antrag gestellt wird und vor allem, ob das Land NRW ein ausreichend hohes Budget zur Verfügung gestellt hat, kann die Bearbeitung zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten dauern. Zudem führt die NRW.Bank vor der Förderentscheidung eine Bonitätsprüfung der Antragstellenden durch. Die Bonitätsprüfung kann ebenfalls einige Wochen bis Monate dauern. Eine zügige Bearbeitung wird durch vollständig eingereichte Unterlagen unterstützt.

Rechtliche Grundlagen

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Kontaktinformationen

Kontakt

  • 60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung
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