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Förderung von Mietwohnraum
Das Land NRW stellt für die Neuschaffung von Mietwohnraum eine Förderung in Form eines zinsgünstigen Darlehens zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt über die sogenannten Bewilligungsbehörden - für Objekte im Kreis Viersen die Wohnraumförderung des Kreises Viersen. Die Auszahlung erfolgt über die NRW.Bank. Die Bewilligungsbehörden prüfen die rechtlichen und technischen Voraussetzungen der Förderung. Die NRW.Bank prüft darüber hinaus die Bonität der Antragstellenden.
Ablauf
Darlehenshöhen
Darlehenskonditionen
Voraussetzungen
Zuständigkeiten
Förderung von Mietwohnraum nach Orten | Zuständigkeit |
---|---|
Nettetal | Sabine Klingen |
Niederkrüchten | |
Tönisvorst | |
Großprojekte (z.B. Quartiersmaßnahmen) | |
Brüggen | Auf Anfrage |
Kempen | |
Schwalmtal | |
Grefrath | Christian Timmers |
Viersen | |
Willich |
Benötigte Unterlagen
Für die Antragstellung wird ein Antragsvordruck von der NRW.Bank zur Verfügung gestellt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen beizufügen. Diese sind auf den Seiten 19-20 des Antrags näher spezifiziert. Zusätzlich sind eine Stellungnahme der zuständigen Behörde zum wohnungspolitischen Bedarf des Vorhabens (sogenannte „Bedarfsbestätigung“) sowie eine Ausfertigung der Baugenehmigung und ein vollständiger Satz der technischen Unterlagen mit Prüfstempel des Bauamtes einzureichen. Damit die Daten gespeichert und bearbeitet werden können, ist außerdem eine unterzeichnete Datenschutzerklärung erforderlich.
Gebühren
Förderzusage: 0,4% der Fördersumme
Zusätzliche Gebühren können bei erforderlichen Änderungen, mangelnder Mitwirkung oder Antragsablehnung anfallen (je nach Aufwand).
Bearbeitungsdauer
Da die Bearbeitungsdauer von mehreren Faktoren abhängt, kann diese stark variieren. Je nachdem, wie hoch das Antragsaufkommen ist, zu welchem Zeitpunkt im Förderjahr der Antrag gestellt wird und vor allem, ob das Land NRW ein ausreichend hohes Budget zur Verfügung gestellt hat, kann die Bearbeitung zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten dauern. Zudem führt die NRW.Bank vor der Förderentscheidung eine Bonitätsprüfung der Antragstellenden durch. Die Bonitätsprüfung kann ebenfalls einige Wochen bis Monate dauern. Eine zügige Bearbeitung wird durch vollständig eingereichte Unterlagen unterstützt.
Rechtliche Grundlagen
Links
Kontaktinformationen
Kontakt
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60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung
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