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Klimapreis

Online-Bewerbung

Bewerbungen sind vom 15. April bis einschließlich 30. Juni 2024 ausschließlich über das nachfolgende Formular möglich.

 

 

(Bild: ©Sara_P - stock.adobe.com)

Der Kreis Viersen lobt in diesem Jahr erstmalig den Klimapreis aus. Ziel des Klimapreises ist es, den Einsatz für die Umwelt auf lokaler Ebene zu fördern und zu stärken.

Ausgezeichnet werden sollen besondere Leistungen und das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie Organisationen im Bereich Klimaschutz, Klimafolgenanpassung sowie Umwelt- und Naturschutz im Kreis Viersen.

Die Wettbewerbsprojekte können sich beispielsweise durch ihre Bedeutung für den Klimaschutz und die Klimaanpassung, ihren Vorbildcharakter, ihren Innovationsgedanken oder durch besonders umweltschonende Maßnahmen abheben.

Die Bewerbungen erfolgen in den Kategorien „Schulen- und Kita-Preis“, „Vereins- und Bürgerpreis“ und „Unternehmenspreis“ und können hier über das Online-Formular eingereicht werden. Dabei werden Preisgelder in den genannten Kategorien in Höhe von insgesamt 12.000 € verteilt.

Wir freuen uns auf Ihre Projekte!

1. Ziel

Ziel des Klimapreises des Kreises Viersen ist es, auf lokaler Ebene den Einsatz für die Umwelt zu fördern und zu stärken. Besondere Leistungen durch freiwilliges Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie Organisationen sollen anerkannt und belohnt werden und andere dazu ermutigen und inspirieren, aktive Schritte zur Unterstützung des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel zu unternehmen.

Zusätzlich soll das Bewusstsein für nachhaltiges Denken und Handeln geschärft und eine breitere Akzeptanz und Wertschätzung für klimabezogene Maßnahmen in der Gesellschaft geschaffen werden.

Der Klimapreis wird an Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen verliehen, die durch ihre außergewöhnlichen Leistungen einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Ressourcenschonung im Gebiet des Kreises Viersen geleistet haben. Wir laden alle dazu ein, ihre kreativen Projekte in den Bereichen Technologie, Energieeffizienz, bauliche Gestaltung, Kunst, Bildung, Forschung, soziale Initiativen, Naturschutzmaßnahmen o.ä. einzureichen und gemeinsam an einer nachhaltigen Zukunft zu arbeiten.
 

2. Bewerberkreis

Interessierte können sich in einer der drei folgenden Kategorien bewerben:

Schulen- und Kita-Preis Schulen, Kindertagesstätten
Vereins- und Bürgerpreis Privatpersonen, Vereine, Initiativen, Organisationen
Unternehmenspreis Unternehmen, Betriebe, öffentliche Einrichtungen

3. Teilnahme- und Bewertungskriterien

Zugelassen zum Wettbewerb sind ausschließlich Projekte, die im Zeitraum vom 01. August 2022 bis zum 31. Juli 2024 umgesetzt und abgeschlossen wurden bzw. werden. Die Teilnehmenden müssen nicht im Kreis Viersen ansässig sein, jedoch muss das eingereichte Projekt im Kreis Viersen verortet sein.

Kriterien für die Auswahl des Preisträgers:

  • Bedeutung für den Klimaschutz und die Klimaanpassung im Kreis Viersen
  • Vorbildcharakter
  • Besondere umweltschonende Maßnahmen
  • Innovationsgehalt und Kreativität
  • Auswirkungen und Nachhaltigkeit

4. Informationen zum Verfahren, zu Preisgeldern und zur Preisverleihung

Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt nach dem Abschluss der Bewerbungsfrist durch eine Jury, der sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Kreisverwaltung als auch aus der Politik angehören. Die Jurysitzung wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist voraussichtlich im August 2024 erfolgen. In dieser Sitzung wird die Platzierung der Bewerbungen anhand vorher festgelegter Bewertungskriterien vorgenommen. Die Jurysitzung ist nicht öffentlich.

In jeder der genannten Kategorien werden jeweils drei Preisträgerinnen oder Preisträger ausgewählt. Die Preisverteilung erfolgt wie folgt:

Schulen- und Kita-Preis Drei Preise im Wert von 2.000 Euro
Vereins- und Bürgerpreis Drei Preise im Wert von 1.000 Euro
Unternehmenspreis Drei Preise im Wert von 1.000 Euro

Die Jury behält sich das Recht vor, das Preisgeld nicht zu vergeben, falls keine preiswürdigen Bewerbungen vorliegen. Der Preis ist nicht übertragbar. Die Auszahlung des Preisgeldes erfolgt zeitnah auf ein von der Preisträgerin oder dem Preisträger angegebenes Bankkonto.

Die Entscheidung der Jury in Bezug auf die Preisvergabe ist endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner und Gewinnerinnen werden per E-Mail über die Juryentscheidung informiert. Die Preisverleihung erfolgt am 25. September 2024. Die Teilnahme ist nur auf Einladung möglich.

5. Zeitrahmen/Frist

Bewerbungsbeginn 15. April 2024
Bewerbungsfrist 30. Juni 2024
Jury-Sitzung August 2024
Preisverleihung  25. September 2024

Zur Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Bewerbung über das Online-Formular maßgeblich. Der Eingang der Bewerbung wird Ihnen nach Absenden des Formulars im Eingabefenster bestätigt.

6. Einreichen der Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich digital über das Online-Formular des Kreises Viersen. Das Bewerbungsformular ist digital auszufüllen. Die unterschriebene Selbsterklärung sowie gegebenenfalls weitere projektbezogene Anhänge sind ausschließlich online hochzuladen.

Vor der  Einreichung der Unterlagen sollten die angegebenen Kontaktinformationen (z.B. Post- oder E-Mail-Adresse) auf Richtigkeit überprüft werden. Der Kreis Viersen ist nicht verpflichtet, richtige Adressen zu ermitteln.

7. Datenschutzhinweise

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erfolgt die Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO).

Die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten (Namen, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben) erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung und entsprechend der Angaben in der Datenschutzerklärung. Die Datenschutzverarbeitung geschieht dabei ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Rechte Dritter

Mit der Einreichung stimmen die Teilnehmenden zu, dass der Kreis Viersen als Veranstalter die Bewerbung und die darin enthaltenen Daten zu Präsentationszwecken in digitaler und gedruckter Form (wie Veröffentlichung im Internet und weiteren Medien, Pressemitteilungen, Archivierung etc.) verwenden darf. Die Teilnehmenden erklären, die hierzu notwendigen Rechte inne zu haben und die Einreichung nicht gegen die Rechte Dritter, insbesondere deren Urheber- und Persönlichkeitsrechte, verstößt.

9. Haftungsbeschränkung

Der Kreis Viersen als Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen von Kardinalpflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Jegliche Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Vertreterinnen und Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Kontakt

Amt für Umweltschutz
E-Mail: klimapreis@kreis-viersen.de
Telefon: 02162 39-1242

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