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Bevölkerungsschutz

Der Bevölkerungsschutz umfasst alle Einrichtungen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Hilfe zum Schutz der Zivilbevölkerung im Krisen- oder Katastrophenfall. Darüber hinaus werden der Rettungsdienst sowie der vorbeugende Brandschutz als Aufgaben wahrgenommen, die dem Bevölkerungsschutz zugeordnet werden können.

 

Kreisleitstelle

Der Kreis Viersen unterhält gemäß § 4 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) eine einheitliche Leitstelle für den Rettungsdienst, den Brand- und den Katastrophenschutz.

Aufgabe der Kreisleitstelle ist es, Hilfeersuchen entgegen zu nehmen und die notwendigen Einsatzmaßnahmen zu veranlassen, zu lenken, zu koordinieren und zu dokumentieren. Sie steuert den bedarfsgerechten Einsatz von Einsatzmitteln und arbeitet mit den Rettungswachen und Feuerwehren sowie den Krankenhäusern, den Hilfsorganisationen, der Polizei und einer Vielzahl an weiteren Behörden, Organisationen oder Einrichtungen zusammen.

Die Aufgaben der Kreisleitstelle Viersen lassen sich in drei große Blöcke unterteilen:

  • Rettungsdienst
    • Lenkung der Einsätze
    • Weisungsbefugnis gegenüber sämtlichen Rettungswachen und Einsatzmitteln im Rahmen der Disposition (Fahrzeuge und Personal)
    • Führen des zentralen Bettennachweises der Krankenhäuser
    • Ansprechpartner für auswärtige Rettungsdienste (z.B. für die örtliche Einweisung)
  • Brandschutz und Hilfeleistung
    • Einsatzbegleitung für die Einsatzleitung vor Ort als Führungsinstrument
    • Führen einer aktuellen Übersicht über Einsatzfahrzeuge und Geräte (einsatzbereite, im Einsatz befindliche oder nicht einsatzbereite)
    • Anforderung und Koordinierung der überörtlichen Hilfe im Bedarfsfall
    • Bearbeiten sämtlicher Meldungen über Einsätze öffentlicher Feuerwehren einschließlich der abgestuften Gefahrenmeldungen
    • Überwachung aller Fernmelde- und Kommunikationseinrichtungen der Feuerwehren
    • Aufzeichnung und Dokumentation des Funk- und Fernsprechverkehrs, soweit er Hilfeersuchen und Einsatzangelegenheiten betrifft (Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden hierbei beachtet)
    • Verbindung zu sämtlichen Leitstellen der kreisfreien Städte und Kreise
    • Ständiger Kontakt und Informationsaustausch zu den Polizeidienststellen, Betrieben, Organisationen und Institutionen
    • Ansprechpartner für auswärtige Feuerwehreinheiten und -fahrzeuge (z.B. für die örtliche Einweisung)
    • Vorhaltung aktueller Unterlagen
  • Katastrophenschutz
    • Führungsmittel des Landrates
    • Melde-, Informations- und Nachrichtenübermittlungsstelle
    • Einleitung unaufschiebbarer Abwehrmaßnahmen
    • Alarmierung der zuständigen Stellen nach Vorgabe der Gefahrenabwehrpläne
    • Vorhaltung aktueller Unterlagen
    • Ansprechpartner für auswärtige Einheiten des Katastrophenschutzes

Die Kreisleitstelle Viersen ist in der Feuer- und Rettungswache der Stadt Viersen,

Gerberstraße 3
41748 Viersen

untergebracht und an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr über die Notrufnummer 112 für Sie zu erreichen.

Krankentransporte können unter der Rufnummer 02162-19222 angefordert werden. Hörgeschädigte oder Sprachbehinderte erreichen die Leitstelle per Telefax unter der Nummer 02162-351603.

Für die Anmeldung eines Sekundärtransportes nutzen Sie bitte das Formular.

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Kreisleitstelle

Brandschutz

Der Kreis Viersen ist gem. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verpflichtet, Einheiten und Einrichtungen für den Brandschutz und die Hilfeleistung – soweit ein überörtlicher Bedarf besteht – zu unterhalten.

Im Feuerwehrgerätehaus in Dülken unterhält der Kreis Viersen eine Kreisstelle für den Feuerschutz. In dieser werden durch den Kreisgerätewart die Atemschutzgeräte des Kreises sowie zahlreicher kreisangehöriger Städte und Gemeinden gewartet, repariert und gereinigt.

Mit Hilfe einer Schlauchwaschanlage werden für zahlreiche Feuerwehren im Kreisgebiet die Schlauchmaterialien gereinigt und gepflegt. 

Weiterhin ist in der Kreisstelle für Feuerschutz eine Atemschutzübungsstrecke zur Aus- und Fortbildung der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen eingerichtet.

Der Kreis Viersen unterstützt die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zudem mit einem Gerätewagen-Atemschutz (GW-A) und einem Gerätewagen-Waldbrand (GW-W).

Im Bereich der kreisweiten Ausbildung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ist der Kreis Viersen ebenfalls tätig. Der Kreis Viersen führt Ausbildungsveranstaltungen, welche nicht an der Landesfeuerwehrschule in Münster stattfinden, durch. Hierzu zählen die Trupp-, die Maschinisten-, die Atemschutzgeräteträger- und die Sprechfunkerausbildung.

Träger Rettungsdienst

Der Kreis Viersen ist als Träger des Rettungsdienstes nach § 6 Rettungsgesetz NRW verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und des Krankentransportes sicherzustellen.

Die Versorgung der Bevölkerung im Kreis Viersen mit Leistungen des Rettungsdienstes erfolgt derzeit durch fünf Rettungswachen mit insgesamt zehn Standorten. Zudem gibt es im Kreis Viersen insgesamt sechs Notarztstandorte. Träger der Rettungswachen und Notarztstandorte sind die kreisangehörigen Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich sowie der Kreis Viersen.

Rettungswachen im Kreis Viersen
Träger (Interims-) Rettungswache Notarztstandort Rettungswachen­versorgungs­bereich Kommune Rettungswachen­versorgungs­bereich Gemarkung
Stadt Kempen Kempen ja Grefrath alle
Kempen alle
Stadt Nettetal Nettetal-Lobberich ja Viersen Boisheim-Nord
Nettetal Breyell
Hinsbeck
Lobberich
Nettetal-Kaldenkirchen nein Nettetal Kaldenkirchen
Leuth
Kreis Viersen Niederkrüchten nein Brüggen alle
Niederkrüchten alle
Schwalmtal Amern
Schwalmtal ja Schwalmtal Waldniel
Tönisvorst ja (separater Standort) Tönisvorst alle
Stadt Viersen Viersen-Dülken nein Viersen Boisheim-Süd
Dülken
Viersen ja Süchteln
Viersen
Stadt Willich Willich-Anrath nein Willich Anrath
Neersen
Willich ja Schiefbahn
Willich

In seiner Funktion als Träger des Rettungsdienstes unterhält der Kreis Viersen gem. § 7 Rettungsgesetz NRW diverse Einrichtungen des Rettungsdienstes. Hierzu gehört bspw. die Kreisleitstelle, die Notrufe entgegennimmt, Alarmierungen durchführt und die rettungsdienstlichen Einsätze koordiniert.

Zur Sicherstellung der Luftrettung ist der Kreis Viersen an den Trägergemeinschaften der Rettungshubschrauber Christoph 9 (Duisburg) und Christoph Rheinland (Köln-Bonn) beteiligt.

Die Leitung und Überwachung des Rettungsdienstes mit Blick auf die medizinischen Belange und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 Rettungsgesetz NRW durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst.

Aufgabe des Rettungsdienstes ist es, neben der Notfallrettung und dem Krankentransport auch bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV) das individualmedizinische Versorgungsniveau zu erhalten oder möglichst schnell zu erreichen. Der Träger des Rettungsdienstes trifft Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals. In diesem Rahmen hat der Kreis Viersen nach § 7 Abs. 4 Rettungsgesetz NRW Leitende Notärzte und Organisatorische Leitungen Rettungsdienst bestellt und deren Einsatz geregelt.

Sämtliche Notwendigkeiten und Festlegungen für den Rettungsdienst sind im Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Viersen nach § 12 Rettungsgesetz NRW festgeschrieben.

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Rettungsdienst

Rettungswachen

Der Kreis Viersen ist sowohl Träger des Rettungsdienstes als auch Träger der Rettungswachen Niederkrüchten/Schwalmtal mit den Standorten Niederkrüchten-Heyen und Schwalmtal-Waldniel sowie der Rettungswache Tönisvorst mit dem Standort Vorst und dem Notarztstandort St. Tönis.

Der Versorgungsbereich der Rettungswachen Niederkrüchten und Schwalmtal umfasst die Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal. Die Rettungswache Niederkrüchten hält gemäß des aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan zwei Rettungswagen an allen Tagen rund um die Uhr vor. An der Rettungswache in Schwalmtal sieht der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan ein Notarzteinsatzfahrzeug an allen Tagen rund um die Uhr sowie tagsüber einen Rettungswagen vor. Die Gestellung des Notarztes erfolgt durch die Allgemeines Krankenhaus Viersen GmbH, Hoserkirchweg 63, 41747 Viersen.

Der Versorgungsbereich der Rettungswache Tönisvorst umfasst das Gebiet der Stadt Tönisvorst. An der Rettungswache Tönisvorst werden zwei Rettungswagen an allen Tagen rund um die Uhr vorgehalten. Im separaten Notarztstandort wird ein Notarzteinsatzfahrzeug ebenfalls an allen Tagen rund um die Uhr vorgehalten. Die Gestellung des Notarztes erfolgt durch die Hospital zum Heiligen Geist GmbH, Von Broichhausen-Allee 1, 47609 Kempen.

Die kreiseigenen Rettungswachen sind im Verbund anerkannte Lehrrettungswachen.

Für die Leistungen der Rettungswachen werden Gebühren auf Grundlage einer Satzung erhoben.

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Rettungswachen

Medizinproduktesicherheit

Als Träger der Rettungswachen Schwalmtal, Niederkrüchten und Tönisvorst ist der Kreis Viersen nach § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verpflichtet, eine Funktionsmailadresse für den Umgang mit Medizinprodukten zu unterhalten

Medizinproduktesicherheitsbeauftragter für die oben benannten Rettungswachen ist:

Thomas Holthausen
Kreis Viersen
Amt 38/2 Wachleiter Rettungswachen
Bronkhorsterweg 11
47929 Grefrath

Telefon: 02162 391860
E-Mail: medizinproduktesicherheit@kreis-viersen.de

Krankentransport

Nach § 2 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW umfasst der Rettungsdienst auch den Krankentransport. Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern.

Der Kreis Viersen organisiert den Krankentransport für das gesamte Kreisgebiet. Er bedient sich bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Personals und der Einsatzfahrzeuge der Rettungswachen Kempen, Nettetal und Viersen. Grundlage dieser Aufgabenwahrnehmung sind öffentlich-rechtliche Vereinbarungen.

Der Rettungsdienst des Kreises Viersen führt nach § 6 Rettungsgesetz NRW auch den Krankentransport für Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus durch. Derzeit sind sechs Einsatzfahrzeuge mit unterschiedlichen Besetztzeiten, verteilt auf drei Rettungswachen im Kreisgebiet, für den Krankentransport vorgesehen. Ein Fahrzeug ist an allen Tagen rund um die Uhr besetzt.

Unter der Rufnummer 02162 19222 kann aus dem gesamten Kreisgebiet ein Krankentransport über die Leitstelle der Feuerwehr angefordert werden.

Ein Krankentransport kommt für Sie in Frage,
wenn Ihr Gesundheitszustand eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi nicht zulässt und
•    eine Fahrt zur Arztpraxis notwendig ist,
•    eine Entlassungsfahrt aus dem Krankenhaus organisiert werden muss oder
•    ein Transport zum Krankenhaus oder einer medizinischen Einrichtung durch Ihren Arzt verordnet wurde.

Bei Krankentransportfahrten zu ambulanten Behandlungen bedarf es der vorherigen Genehmigung Ihrer Krankenkasse.

Bitte lassen Sie sich durch Ihre Krankenkasse und den behandelnden Arzt beraten.


Es ist empfehlenswert, vor dem Transport eine Verordnung einer Krankenbeförderung durch den behandelnden Arzt und eine Genehmigung durch die Krankenkasse einzuholen. Der Transport wird allerdings auch ohne diese Unterlagen durchgeführt.

Für die Leistungen des Krankentransportes werden Gebühren auf Grundlage einer Satzung erhoben.

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Gebührenabrechnung Krankentransporte

 

Katastrophenschutz

Der Kreis Viersen ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) für die Vorbereitung der erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen zuständig.

Im Rahmen seiner Zuständigkeit leitet und koordiniert der Kreis Viersen die Einsätze zur Gefahrenabwehr und hält hierfür, gemäß § 4 Abs. 2 BHKG, entsprechende Einheiten und Einrichtungen vor. Hierzu gehört zum Beispiel die Organisation eines Krisenstabes (KS) und einer Einsatzleitung (EL) zur Bewältigung von Großeinsatzlagen und Katastrophen, entsprechend der §§ 36 u. 37 BHKG.

Überdies sind im Kreis Viersen spezielle Katastrophenschutzfahrzeuge des Bundes und Landes, in den Reihen der lokalen Hilfsorganisationen (HiOrgs) und Feuerwehren, stationiert. Durch regelmäßige Übungen wird gewährleistet, dass diese Fahrzeuge im Ernstfall kurzfristig zur Verfügung stehen und einsatzbereit sind.

Mit Blick auf mögliche Großeinsatzlagen und Katastrophen hält der Kreis Viersen entsprechende Gefahrenabwehr-/Katastrophenschutzpläne sowie Sonderschutzpläne für besonders gefährliche Objekte (§ 29 Abs. 1 BHKG) vor und schreibt diese kontinuierlich fort.

Weiterhin ist der Kreis Viersen Träger der Kreisleitstelle, über die gemäß § 28 BHKG, neben rettungsdienstlichen und brandschutztechnischen Maßnahmen, auch Maßnahmen des Katastrophenschutzes koordiniert und abgewickelt werden.

Gemäß § 38 BHKG ist eine Personenauskunftsstelle (PASt) eingerichtet, welche derzeit vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) betrieben wird. Im Bedarfsfall wird die PASt kurzfristig aktiviert und unterstützt Angehörige und Verwandte bei der Vermisstensuche.

Die PASt sowie der KS und die EL werden durch die Kommunikations- und Koordinierungsgruppe des kreiseigenen Fernmeldedienstes (FmD) unterstützt. Der FmDi stellt im Krisenfall die notwendigen Kommunikationswege zur Verfügung und garantiert so, für einen schnellen und sicheren Informationsaustausch zwischen den Einheiten.

Fortführend ist der Kreis Viersen, bei einer potentiellen Gefahrenlage, für die angemessene und schnelle Unterrichtung und Warnung der umliegenden Gebietsköperschaften sowie der Einwohner im Kreisgebiet zuständig. Informationen und Hinweise werden im Katastrophenfall insbesondere über

  • die  Warn-App "NINA"und
  • die  Sireneneinrichtungen im Kreis Viersen

verbreitet.

Ergänzende Informationen erhalten Sie zudem auf dem Internetauftritt des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter www.bbk.bund.de und in den Downloads.

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Katastrophenschutz

Vorbeugender Brandschutz

Brandverhütungsschauen

Der Kreis Viersen führt gemäß § 26 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) auf Basis öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen Brandverhütungsschauen für zahlreiche Städte und Gemeinden des Kreises Viersen durch.  

In Gebäuden und Einrichtungen, in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens sechs Jahren eine Brandverhütungsschau gem. § 26 Abs. 1 BHKG durchzuführen.

Die Brandschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (mit Ausnahme der Städte Nettetal und Viersen) haben die Durchführung der Brandschau dem Kreis Viersen übertragen. Die Durchführung der Brandverhütungsschau ist gebührenpflichtig.

Baugenehmigungsverfahren

Gemäß § 25 BHKG unterhält der Kreis Viersen eine Brandschutzdienststelle. Aufgabe der Brandschutzdienststelle ist es, Belange des Brandschutzes sowohl in Genehmigungsverfahren als auch nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften wahrzunehmen.

Bauvorhaben sind in einer Weise zu planen, die es den Feuerwehren ermöglicht, ihre Einsatzaufgaben zu erfüllen. So ist nach den geltenden baurechtlichen Bestimmungen zum Beispiel auf Feuerwehrzufahrten und Löschwasserversorgung zu achten. Die Wahrnehmung der Belange des Brandschutzes nach baurechtlichen Vorschriften wird durch Beteiligung des

Brandschutzingenieurs (BSI) in den Baugenehmigungsverfahren sichergestellt.

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Vorbeugender Brandschutz

Bevölkerungsschutz-Leuchttürme im Kreis Viersen

Die sogenannten Bevölkerungsschutz-Leuchttürme sind ein Element des Katastrophenschutzmanagements des Kreises Viersen mit allen neun Kommunen. Sie werden von den Städten und Gemeinden in enger Abstimmung mit dem Kreis Viersen eingerichtet und in kommunalen Gebäuden untergebracht.

Sie dienen als:

  • Notfall-Anlaufstelle für die Bevölkerung, zum Beispiel bei einem andauernden Stromausfall
  • Notrufmeldestelle bei Ausfall der Telekommunikation
  • Informationsmöglichkeit für die Bevölkerung

Aufgabe der Leuchttürme ist dabei nicht der Ersatz aller wegfallenden Versorgungsressourcen.
Der Kreis Viersen bereitet sich mit seinen Städten und Gemeinden sowie der Polizei, den Hilfsorganisationen und anderen Akteuren aktuell auf dieses denkbare Szenario vor.

Daher werden zunächst 19 Bevölkerungsschutz-Leuchttürme in den jeweiligen Kommunen des Kreises eingerichtet. Diese befinden sich an folgenden Orten:

Brüggen
Rathaus Brüggen    
Eingang Nikolausplatz    
Klosterstraße 38
41379 Brüggen
Grefrath
Liebfrauenschule Mülhausen        
Hauptstraße 87    
47929 Grefrath-Mülhausen
Sekundarschule Grefrath    
Schule an der Dorenburg    
Burgweg 32    
47929 Grefrath
Gemeinschaftsgrundschule Oedt    
Schulzentrum Oedt     
Am Schwarzen Graben 3    
47929 Grefrath-Oedt
Kempen
Astrid-Lindgren Grundschule
Straelener Str. 2
47906 Kempen
St. Hubert - Forum 
Hohenzollernplatz 19
47906 Kempen
Tönisberg - Grundschule + Turnhalle 
Helmeskamp 9 
47906 Kempen
Nettetal
Katholische Grundschule    
Jahnstraße 27    
41334 Nettetal-Kaldenkirchen
Dreifachturnhalle Lobberich
An den Sportplätzen 2
41334 Nettetal
Niederkrüchten
Begegnungsstätte Niederkrüchten    
Oberkrüchtener Weg 42    
41372 Niederkrüchten
Schwalmtal
Großturnhalle Waldniel        
Dülkener Straße 120    
41366 Schwalmtal
Tönisvorst
Rosentalhalle
Gelderner Straße 63    
47918 Tönisvorst
Hans-Hümsch-Halle    
Wiemespfad 10    
47918 Tönisvorst
Viersen
Stadthaus Viersen
Rathausmarkt 1
41747 Viersen
Rathaus Dülken (Verwaltungsgebäude II)
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
DorV-Laden Boisheim (als Außenstelle des Leuchtturms Dülken)
Pütterhöfer Weg 8
41751 Viersen
Rathaus Süchteln
Tönisvorster Straße 24
41749 Viersen
Willich
Willich - Turnhalle Kolpingschule    
Schiefbahner Straße 2    
47877 Willich
Anrath - Leineweberhalle 
Fadheiderstraße 16
47877 Willich

Gasversorgung - Aktuelle Lage

Der Kreis Viersen sowie seine angehörigen Städte und Gemeinden bereiten sich aktuell auf eine mögliche Gasmangellage und die damit einhergehenden Einschränkungen bspw. bei der Stromversorgung vor. Die Lage ist dynamisch und verändert sich stetig. Die Gasversorgung aller Privathaushalte in Deutschland hat laut Bundesnetzagentur oberste Priorität und gilt als gesichert.

An dieser Stelle informieren wir Sie über die vom Kreis Viersen eingeleiteten Maßnahmen. Zudem liefern wir Tipps zum Energiesparen, geben Antworten auf häufig gestellte Fragen und geben Ihnen Hinweise, wie Sie sich auf etwaige Einschränkungen vorbereiten können.

Energieversorger vor Ort

Hier listen wir Ihnen die größten Energieversorger im Kreis Viersen auf. Bitte prüfen Sie, über welchen Anbieter Sie mit Gas versorgt werden und wenden Sie sich bei spezifischen Fragen an den jeweiligen Kontakt.

Ansprechpartner vor Ort - lokale Energieversorger
Versorger Website Bürgerkontakt (Callcenter)
Stadtwerke Nettetal https://www.stadtwerke-nettetal.de/

Tel. 02157 1205-0
Fax  02157 1205-129
E-Mail: info@stadtwerke-nettetal.de 

Stadtwerke Kempen https://www.stadtwerke-kempen.de/

Tel.: 02152 1496-0
Fax: 02152 1496-202
E-Mail: info@stadtwerke-kempen.de 

Stadtwerke Willich https://stadtwerke-willich.de/

Tel.: 02154 4703-333
Fax: 02154 4703-269
E-Mail: kundenservice@stm-stw.de 

Gemeindewerke Brüggen https://www.gemeindewerke-brueggen-wasser-strom.de/

Tel.: 02157  87 36 7 - 0
Fax: 02157 87 36 7 - 90
E-Mail: info@gemeindewerke-brueggen.de 

Gemeindewerke Grefrath https://gemeindewerke-grefrath.de/

Tel.: 0800 4792900
E-Mail: info@gemeindewerke-grefrath.de 

Erdgasversorgung Schwalmtal (EVS) https://www.erdgasversorgung-schwalmtal.de/

Tel.: 02162 371-2210
Fax: 02162 371-100
E-Mail: service@erdgasversorgung-schwalmtal.de

NEW Viersen GmbH (Niederrhein Energie und Wasser GmbH) https://www.new.de/

Tel.: 02166 275 275 0

Online-Kundencenter:
https://meine.new-energie.de/portal/welcome 

Stadtwerke Krefeld https://www.swk.de/privatkunden

Tel.: 02151 98 48 48
E-Mail: info@swk.de

Enni

https://www.enni.de

Tel.: 0800 222 1040
Fax: 02841 104-159
E-Mail: info@enni.de 
 

Mit dieser Liste geben wir keine Garantie auf Vollständigkeit. Sollten Sie Gas bei einem nicht hier aufgeführten Anbieter beziehen, wenden Sie sich bei Fragen bitte dorthin.

Aktuelle Lage

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23.06.2022 die Alarmstufe des Notfallplans in Deutschland ausgerufen. Laut der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die Lage angespannt und eine weitere Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Damit der Kreis Viersen eine Versorgungssicherheit gewährleisten kann, laufen enge Absprachen mit den neun kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Erste Maßnahmen für die Sicherung der Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung wurden bereits im Juli getroffen. Informationen über Maßnahmen werden in Zukunft auf dieser Seite für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt und aktualisiert.

Die Bundesnetzagentur informiert täglich aktuell zur Lage der Gasversorgung in Deutschland. Den Lagebericht können Sie hier abrufen.

Weitere Meldungen erhalten Sie ebenso von Ihrem Energieversorger.

Energiespartipps

Rund 300.000 Menschen wohnen im Kreis Viersen. Gemeinsam können Sie dazu beitragen, bereits jetzt Energie zu sparen. Einfache Tipps zum Energiesparen für die eigenen vier Wände, ohne Ihren Wohnkomfort einzuschränken, finden Sie im Folgenden:  

Clever heizen

Damit Heizkörper energiesparend wärmen, sollten sie nicht von Möbelstücken oder Vorhängen verdeckt werden. Bereits ein Grad Raumtemperatur weniger spart bis zu sechs Prozent Energie. Drehen Sie daher die Temperaturen am Heizkörper etwas herunter. 

Warmwasser sparen

Stellen Sie beim Duschen zwischendurch das Wasser aus und die Temperatur des Wassers etwas herunter. Duschen Sie kurz, anstatt zu baden. Waschen Sie Ihre Hände mit kaltem Wasser – Seife entfernt Schmutz auch ohne Warmwasser.

Fenster und Türen schließen

Halten Sie Zimmertüren und Fenster immer geschlossen, damit die Heizungswärme nicht so leicht entweichen kann. Lüften Sie kurz und stoßweise, drehen Sie dabei die Heizung aus. Verzichten Sie auf gekippte Fenster.

Restwärme nutzen

Schalten Sie Herd und Ofen kurz vor Ende des Garvorgangs aus. Die Restwärme ist für die Endzubereitung meist ausreichend.

Schalten Sie das Licht aus

Sobald Sie einen Raum verlassen, schalten Sie das Licht aus. Überlegen Sie, ob in einigen Räumen Bewegungsmelder sinnvoll sind. Tauschen Sie alte Glüh- und Halogenlampen durch neue LEDs aus, auch damit sparen Sie wertvolle Energie.

Zusätzlich bietet die Verbraucherzentrale NRW eine anbieterunabhängige Energieberatung für Eigentümer und Eigentümerinnen sowie Mieter und Mieterinnen an. Die Energieberaterinnen und Energieberater gehen in den kostenfreien Gesprächen auf individuelle Situationen ein und geben Empfehlungen für private Haushalte. Sie stehen Ihnen bei Energiesparfragen zur Seite

Ergänzende Energiespartipps sowie Informationen zur Einsparung von Gas finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie bei Ihrem regionalen Energieanbieter.

Zusätzliche Tipps zur Heizungsoptimierung bietet Ihnen das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Vorrat mit Essen und Trinken anlegen

Ein Lebensmittel- und Getränkevorrat ist etwas sehr Individuelles. Es gibt jedoch einige allgemeine Tipps, die bei der Zusammenstellung helfen können:

  • Essen und Trinken für 10 Tage. Versuchen Sie, diesen Zeitraum mit Ihrem Vorrat abzudecken. Das sollte in der Regel ausreichen, um auch in schwierigeren Lagen die Zeit zu überbrücken, bis staatliche Hilfe eintrifft oder die Notsituation ausgestanden ist. Natürlich können Sie auch für einen längeren oder kürzeren Zeitraum bevorraten, das ist Ihre Entscheidung. Grundsätzlich gilt: Auch nur ein bisschen Vorrat, zum Beispiel für drei Tage, ist besser als kein Vorrat.
  • 2 Liter Flüssigkeit pro Person und Tag. Ein Mensch kann unter Umständen drei Wochen ohne Nahrung auskommen, aber nur vier Tage ohne Flüssigkeit. Ein Getränkevorrat ist daher wichtig, auch wenn es selten ist, dass das Leitungswasser ausfällt. Für einen 10-Tages-Vorrat sollten Sie 20 Liter pro Person kalkulieren. Darin ist auch bereits ein Flüssigkeitsanteil zum Kochen vorgesehen (0,5 Liter pro Tag). Ein gewisser Anteil des Vorrats sollte daher auch aus (Mineral-)Wasser bestehen. Aber auch Fruchtsäfte oder länger lagerfähige Getränke können dazugerechnet werden.
  • 2.200 kcal pro Person und Tag. Damit ist im Regelfall der Gesamtenergiebedarf eines Erwachsenen abgedeckt. Klingt abstrakt? Größere Mengen eines einzelnen Produktes als Vorrat anzulegen, ist nicht empfehlenswert. Konkrete Beispieltabellen, auch für einen vegetarischen Vorrat, finden Sie auf dem Portal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Dort finden Sie auch einen Vorratskalkulator, mit dem Sie den Bedarf für sich und Ihre Familie bequem berechnen können.
  • Nur was Sie mögen und vertragen. Nicht nur die Haltbarkeit ist entscheidend. Berücksichtigen Sie Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten oder besondere Bedarfe wie Babynahrung, aber auch persönliche Vorlieben beim Zusammenstellen Ihres Vorrats. Ohnehin sollten Sie Ihren Vorrat nicht nach dem Motto „den brauche ich hoffentlich nie“ anlegen, sondern nach dem Prinzip "lebender Vorrat".
  • Prinzip „lebender Vorrat“. Versuchen Sie, Ihren Vorrat in Ihren alltäglichen Lebensmittelverbrauch zu integrieren. So wird er immer wieder verbraucht und erneuert, ohne dass Lebensmittel verderben. Neu gekaufte Vorräte gehören nach „hinten“ ins Regal. Brauchen Sie die älteren Lebensmittel zuerst auf.
  • Stück für Stück aufbauen. Es ist nicht erforderlich, den Vorrat „auf einen Schlag“ anzulegen. Sie können ihn nach und nach aufbauen, indem Sie sich angewöhnen, bei Ihren Einkäufen von länger haltbaren Produkten - wie beispielsweise Nudeln - eine Packung mehr zu kaufen. Achten Sie darauf, den Vorrat aufzufüllen, bevor Sie die letzte Packung anbrechen.
  • Hinweise zur Lagerung beachten. Sie sollten Lebensmittel kühl, trocken und dunkel aufbewahren. Achten Sie auf luftdichte Verpackung.
  • Haustiere nicht vergessen. Wenn Sie Haustiere haben, denken Sie auch an deren Bedürfnisse. Achten Sie darauf, ausreichend Nahrung, Einstreu, Medikamente und weitere Produkte, die Ihr Tier benötigt, bevorratet zu haben.
Stromausfall – Richtiges Verhalten und hilfreiche Vorbereitung

Ohne Strom steht unsere Welt still – Telefon, Computer, Herd oder Heizung fallen aus, Züge fahren nicht mehr, Aufzüge stecken fest, das Licht geht aus und mancherorts stellt sogar der Wasserhahn seinen Dienst ein. Im Kleinen wie im Großen zeigt sich: Ohne elektrische Energie sind wir in vielen Alltagssituationen hilflos. Fallen medizinische Gerätschaften aus, kann es sogar lebensgefährlich werden. Zum Glück werden die meisten Stromausfälle schnell behoben. Doch es gibt Ausnahmesituationen, in denen der Strom mehrere Tage lang ausfällt. Beispielsweise dann, wenn Stromleitungen bei einem Unwetter oder Hochwasser zu Schaden gekommen sind. So herausfordernd eine solche Situation auch sein mag: Mit ein wenig Vorbereitung lässt sie sich gut meistern. Erfahren Sie, wie Sie Ihren Haushalt ausstatten können, um einige Tage ohne Strom zurechtzukommen – und was Sie während eines Stromausfalls beachten müssen.

Wenn das Licht ausfällt

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für alternative Lichtquellen, wenn die Stromversorgung ausfällt. Sorgen Sie vor und halten Sie am besten verschiedene Varianten vorrätig:

  • Taschenlampe: batteriebetrieben (mit Ersatzbatterien), solarbetrieben, Kurbeltaschenlampe oder LED-Leuchten - "Ersatzbirnen" nicht vergessen oder mehrere Geräte als Ersatz für Defekte vorhalten
  • Kerzen und Streichhölzer oder Feuerzeuge
  • Camping- oder Outdoor-Lampen: batteriebetrieben (mit Ersatzbatterien), LED-Leuchten oder Petroleumlaternen (passenden Brennstoff vorhalten)

Für welche Variante Sie sich auch entscheiden: beachten Sie beim Einsatz immer die Herstellervorgaben und achten Sie bei offenen Flammen immer darauf, diese nicht unbeobachtet zu lassen. Es herrscht Brandgefahr! Nutzen Sie wenn möglich feuerfeste Gefäße, bei Kerzen beispielsweise Windlichter, um die Brandgefahr zu reduzieren.

Die Küche bleibt kalt

Kleinere Mahlzeiten können Sie auf einem Campingkocher zubereiten. Oder nutzen Sie, wenn Sie einen Garten oder einen Balkon, haben einen Garten- oder Tischgrill, der mit Holzkohle oder Gas betrieben wird.

Vorsicht! Nicht in der Wohnung oder im Haus grillen – es besteht Erstickungsgefahr!

Sie sind nun auch im Vorteil, wenn Sie bei Ihrem Vorrat an haltbare Lebensmittel gedacht haben, die kalt verzehrt werden können.

Weitere Tipps zur Stromausfall-Vorsorge
  • Achten Sie darauf, dass die Akkus an Ihren Laptops, Mobiltelefonen, Telefonen etc. geladen sind oder halten Sie geladene Ersatzakkus bereit.
  • Solarbetriebene Batterieladegeräte oder Powerbanks können bei Stromausfall eine Hilfe sein.
  • Denken Sie daran, Bargeld zur Verfügung zu haben, da bei Stromausfall auch die Geldautomaten nicht mehr funktionieren.
  • Halten Sie ein batteriebetriebenes Radio oder Kurbelradio bereit, damit Sie bei einem langanhaltenden Stromausfall Mitteilungen der Behörden verfolgen können.
Bevölkerungsschutz-Leuchttürme im Kreis Viersen

Die sogenannten Bevölkerungsschutz-Leuchttürme sind ein Element des Katastrophenschutzmanagements des Kreises Viersen mit allen neun Kommunen. Sie werden von den Städten und Gemeinden in enger Abstimmung mit dem Kreis Viersen eingerichtet und in kommunalen Gebäuden untergebracht.

Sie dienen als:

  • Notfall-Anlaufstelle für die Bevölkerung, zum Beispiel bei einem andauernden Stromausfall
  • Notrufmeldestelle bei Ausfall der Telekommunikation
  • Informationsmöglichkeit für die Bevölkerung

Aufgabe der Leuchttürme ist dabei nicht der Ersatz aller wegfallenden Versorgungsressourcen.
Der Kreis Viersen bereitet sich mit seinen Städten und Gemeinden sowie der Polizei, den Hilfsorganisationen und anderen Akteuren aktuell auf dieses denkbare Szenario vor.

Daher werden zunächst 19 Bevölkerungsschutz-Leuchttürme in den jeweiligen Kommunen des Kreises eingerichtet. Diese befinden sich an folgenden Orten:

Brüggen
Rathaus Brüggen    
Eingang Nikolausplatz    
Klosterstraße 38
41379 Brüggen
Grefrath
Liebfrauenschule Mülhausen        
Hauptstraße 87    
47929 Grefrath-Mülhausen
Sekundarschule Grefrath    
Schule an der Dorenburg    
Burgweg 32    
47929 Grefrath
Gemeinschaftsgrundschule Oedt    
Schulzentrum Oedt     
Am Schwarzen Graben 3    
47929 Grefrath-Oedt
Kempen
Astrid-Lindgren Grundschule
Straelener Str. 2
47906 Kempen
St. Hubert - Forum 
Hohenzollernplatz 19
47906 Kempen
Tönisberg - Grundschule + Turnhalle 
Helmeskamp 9 
47906 Kempen
Nettetal
Katholische Grundschule    
Jahnstraße 27    
41334 Nettetal-Kaldenkirchen
Dreifachturnhalle Lobberich
An den Sportplätzen 2
41334 Nettetal-Lobberich
Niederkrüchten
Begegnungsstätte Niederkrüchten    
Oberkrüchtener Weg 42    
41372 Niederkrüchten
Schwalmtal
Großturnhalle Waldniel        
Dülkener Straße 120    
41366 Schwalmtal
Tönisvorst
Rosentalhalle
Gelderner Straße 63    
47918 Tönisvorst
Hans-Hümsch-Halle    
Wiemespfad 10    
47918 Tönisvorst
Viersen
Stadthaus Viersen
Rathausmarkt 1
41747 Viersen
Rathaus Dülken (Verwaltungsgebäude II)
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
DorV-Laden Boisheim (als Außenstelle des Leuchtturms Dülken)
Pütterhöfer Weg 8
41751 Viersen
Rathaus Süchteln
Tönisvorster Straße 24
41749 Viersen
Willich
Willich - Turnhalle Kolpingschule    
Schiefbahner Straße 2    
47877 Willich
Anrath - Leineweberhalle 
Fadheiderstraße 16
47877 Willich
Wenn die Heizung ausfällt

Wer einen Kamin oder Ofen hat, sollte einen Vorrat an Kohle, Briketts oder Holz angelegt haben. Prüfen Sie, ob die Installation einer alternativen Heizquelle in Ihrem Zuhause möglich ist. Lassen Sie sich dazu von Fachleuten beraten. 

Achtung! Bei gasbetriebenen Heizquellen achten Sie unbedingt darauf, dass Sicherheitsvorkehrungen wie zum Beispiel eine Sauerstoffmangel- und Zündsicherung bei dem Gerät vorliegen. Die Installation eines sogenannten CO-Warnmelders erhöht Ihre Sicherheit.

Auch mit warmer Kleidung und Decken lässt sich die Heizung eine Zeit lang ersetzen. Wählen Sie möglichst einen Raum zum Aufenthalt und halten Sie die Türen geschlossen, damit Wärme nicht entweichen kann. Achten Sie jedoch trotzdem darauf, regelmäßig zu lüften! Besonders wenn Sie beispielsweise Kerzen als alternative Lichtquelle nutzen, ist eine regelmäßige Erneuerung des Sauerstoffgehalts in Ihren Räumen wichtig.

Hausapotheke für den Notfall

Planen Sie vorausschauend und machen Sie sich Gedanken bei der Zusammenstellung Ihrer Hausapotheke. Sie ist besonders wichtig, wenn Sie in einer Notsituation Ihr Zuhause nicht verlassen sollten. In solchen Situationen ist es hilfreich, einige Medikamente im Haus zu haben, um Verletzungen oder leichtere Erkrankungen behandeln zu können. Achten Sie darauf, Ihren Vorrat an wichtigen Medikamenten oder Verbandsmaterialien aufzufüllen, bevor er verbraucht ist. Wichtig ist auch die richtige Lagerung.

Das gehört in eine Hausapotheke
  • persönliche, vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Erkältungskrankheiten
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen
  • Mittel gegen Insektenstiche und Sonnenbrand
  • Elektrolyte zum Ausgleich bei Durchfallerkrankungen
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Hautdesinfektionsmittel
  • Wunddesinfektionsmittel
  • Einweghandschuhe
  • Atemschutzmaske
  • Verbandsmaterial. Alles, was ein DIN 13164-Verbandskasten (Autoverbandskasten) enthält:
    • Mull-Kompresse
    • Verbandschere
    • Pflaster und Binden
    • Dreiecktuch
Hinweise zur richtigen Aufbewahrung
  • Gut gesichert. Bewahren Sie Ihre Hausapotheke in einem abschließbaren Schrank oder Fach auf. Achten Sie darauf, dass sie für Kinder nicht zugänglich ist (hoch hängen oder abschließen). Ideal wäre ein kleiner Schrank mit frei zugänglichem Verbandsfach und abschließbarem Medikamentenfach.
  • Kühl und trocken. Wählen Sie einen wenig beheizten und trockenen Raum. Achtung: Das Badezimmer ist der falsche Platz!
Häufig gestellte Fragen
Ist die Versorgung der Haushalte gesichert?

Ja, die Versorgung der privaten Haushalte ist gesichert. Die Versorgungssicherheit ist laut Bundesnetzagentur ist weiter gewährleistet.

Was ist der "Notfallplan Gas"?

Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Eskalationsstufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist.

  1. Frühwarnstufe: In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
  2. Alarmstufe: Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
  3. Notfallstufe: Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage" vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum "Bundeslastverteiler". Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen. 

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  • 38 Amt für Bevölkerungsschutz