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Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“

Öffentliche Auslegung gemäß § 17 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) 

Inhalte und Wirkungen des Landschaftsplans

Im Landschaftsplan werden die Schutzgebiete und –objekte sowie die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf örtlicher Ebene dargestellt und festgesetzt. Der Landschaftsplan besteht aus einem Karten- und Textteil mit im Wesentlichen folgenden Inhalten: 

  • Entwicklungsziele sind bei allen behördlichen Verfahren zu beachten. Sie zeigen auf, welche Maßnahmen zur Landschaftsentwicklung im Plangebiet getroffen werden sollen, z. B. Erhaltung, Anreicherung oder Wiederherstellung.
  • Die Festsetzungen sind für alle Bürgerinnen und Bürger verbindlich. Es handelt sich insbesondere um Schutzausweisungen mit Ge- und Verbotsregelungen für Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile.

Abgrenzung des Landschaftsplangebietes und Geltungsbereich

Der Landschaftsplan gilt für den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Er wird vom Kreis Viersen als Satzung beschlossen. Der Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ umfasst die bisherigen Landschaftsplangebiete 1, 3 und 4 und ist in seiner äußeren Abgrenzung identisch mit den alten Landschaftsplangrenzen. Das Plangebiet erstreckt sich über die Gemeindegebiete Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal (überwiegend) und das Stadtgebiet Nettetal (teilweise). 

Zielsetzung und Grundsätze bei der Fortschreibung der Landschaftspläne im Kreis Viersen 

Der Kreistag des Kreises Viersen hat die Verwaltung beauftragt, die Landschaftspläne des Kreises Viersen auf der Grundlage folgender Zielsetzungen bedarfsgerecht fortzuschreiben:

  • Sicherung schutzwürdiger Bereiche, Schaffung von Biotopverbundstrukturen und Pflege der Kulturlandschaften zur Erhaltung der Arten- und Biotopvielfalt im Kreis Viersen
  • Harmonisierung der Landschaftspläne als Voraussetzung für nachvollziehbare und rechtsichere Entscheidungen durch die untere Naturschutzbehörde
  • Zusammenführung der verschiedenen Änderungsfassungen zur verbesserten Anwendbarkeit in der täglichen Arbeit und besseren Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit
  • Digitale Bereitstellung der Daten bestandskräftiger Landschaftspläne für interne (Geoinformationssystem, GIS) und externe Nutzer (Planungsbüros, Internet).

Schon während des Aufstellungsverfahrens legt die untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen Wert auf eine größtmögliche Transparenz und einen frühzeitigen Austausch mit Betroffenen und der interessierten Öffentlichkeit. Die Bürgerinnen und Bürger im Plangebiet erhalten Gelegenheit, sich aktiv am Planungsprozess zu beteiligen.

Die Umsetzung der naturschutzfachlich notwendigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf Privatgrundstücken erfolgt - wie bisher - grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Insoweit handelt es sich demzufolge um eine Angebotsplanung.

Wie ist der Verfahrensstand? 

Am 10.03.2016 hat der Kreistag die Aufstellung des Landschaftsplans „Grenzwald/Schwalm“ beschlossen. Unter Einbeziehung einer Projektgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik sowie Mitgliedern des Beirates der unteren Naturschutzbehörde, hat die Verwaltung daraufhin den Vorentwurf erarbeitet. Die Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die Bürgerinnen und Bürger wurden frühzeitig am Verfahren beteiligt. Auf Grundlage der vorliegenden Äußerungen und nach Durchführung von Abstimmungsgesprächen mit Trägern öffentlicher Belange, hat die Verwaltung den Vorentwurf des Landschaftsplans „Grenzwald/Schwalm“ überarbeitet und den Entwurf zur öffentlichen Auslegung erstellt.

In seiner Sitzung am 29.10.2020 hat der Kreistag beschlossen, den Entwurf des Landschaftsplans „Grenzwald/Schwalm“ mit Stand September 2020 gemäß § 17 Abs. 1 LNatSchG NRW öffentlich auszulegen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt des Kreises Viersen vom 28.10.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Zudem erfolgte eine Information der Träger öffentlicher Belange sowie der Presse. 
Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 15. November 2021 bis 14. Februar 2022. Für die Dauer von drei Monaten lag der Entwurf des Landschaftsplans „Grenzwald/Schwalm“ im Kreishaus zur Einsichtnahme bereit. Des Weiteren wurden die Unterlagen des Planentwurfs auch im Internet veröffentlicht.

Darüber hinaus wurden für die Kreisbauernschaft im Zeitraum der öffentlichen Auslegung zwei Informationsveranstaltungen angeboten, in deren Rahmen der Entwurf des Landschaftsplans interessierten, im Plangebiet wirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirten vorgestellt und näher erläutert wurde. Zudem erfolgte auch eine Vorstellung der Planung in den zuständigen Fachausschüssen der Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 17 Abs. 1 LNatSchG NRW haben 33 TöB sowie 32 private Einwenderinnen und Einwender Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Planentwurf vorgebracht. Die eingegangen Rückmeldungen werden nun seitens der Verwaltung ausgewertet und in Form einer Synopse aufbereitet. Gemeinsam mit der Projektgruppe, werden die Anregungen und Bedenken anschließend näher erörtert. 

Nach einer ersten Auswertung konnten insbesondere folgende im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Kritikpunkte und Anregungen identifiziert werden: 

  • die nähere Ausgestaltung einzelner Verbotstatbestände und Unberührtheitsklauseln, insbesondere für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung,
  • die Abgrenzung von Schutzgebieten, insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung landwirtschaftlicher Hofstellen in Randbereichen von Landschaftsschutzgebieten,
  • die Festsetzung des „Uferbetretungsverbotes“ am Dahmensee in Brüggen, 
  • die Sicherung weiterer Bäume als Naturdenkmäler sowie die Ausweitung von Schutzgebieten auf weitere schutzwürdige Bereiche. 

Wie geht es weiter? 

Die Verwaltung erarbeitet in Abstimmung mit der Projektgruppe zu allen eingegangenen Anregungen und Bedenken Stellungnahmen und bereitet diese in Form einer Synopse auf.  Anschließend trifft der Kreistag im Rahmen des Satzungsbeschlusses die abschließende Abwägung. Über das Prüfergebnis zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken erhalten die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger jeweils eine schriftliche Mitteilung.

Der durch den Kreistag beschlossene Landschaftsplan wird der Bezirksregierung Düsseldorf als höhere Naturschutzbehörde angezeigt. Diese führt im Rahmen des Anzeigeverfahrens eine Rechtsprüfung durch. Das Ergebnis dieser Prüfung wird im Anschluss öffentlich bekanntgemacht. Der Landschaftsplan wird hiermit rechtskräftig.

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