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FAQ der Kreismusikschule Viersen

Welche Unterrichtsfächer werden erteilt?

Die Kreismusikschule bietet über 34 verschiedene Instrumental- und Gesangsunterrichte sowie 27 Ensembles, Bands und Orchester an. Der Unterricht findet in Einzel-, Partner- oder Gruppenform statt.

Welche Fächer werden unterrichtet?

Es gibt Angebote für alle Altersgruppen, von musikalischer Früherziehung bis zur studienvorbereitenden Ausbildung. Unterrichtet werden u. a.:

  • Streich-, Saiten-, Holz- und Blechblasinstrumente
  • Tasteninstrumente & Schlagzeug/Percussion
  • Gesang & Musiktheorie
  • Musiktherapie
  • Musikproduktion
  • Bandcoaching
Welche Ensembles gibt es?

Von Akkordeonorchestern über Big Bands bis hin zum Ensemble Alte Musik gibt es zahlreiche Möglichkeiten, gemeinsam Musik zu machen. 

Gibt es spezielle Musikkurse?

Ja, unter anderem Dispokinesis und Musizieren, „Do it yourself“ Reparaturen an 
Holzblasinstrumenten selbst durchführen, Stimmbildung und Instrumental-Workshops.

Welche Projekte werden angeboten?

Dazu gehören das Förderprogramm „Kulturrucksack“, Musikklassen in Schulen.

Wie melde ich mich zum Unterricht an?

Die Anmeldung für das gewünschte Fach erfolgt schriftlich. Das Anmelde Formular befindet sich hier und kann auch online ausgefüllt werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann an die Musikschule gesendet oder persönlich im Musikschulbüro abgegeben werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch die gesetzliche Vertretung erforderlich. Die Anmeldung ist unverbindlich und stellt lediglich eine Interessensbekundung dar, auf deren Grundlage die Kreismusikschule ein konkretes Unterrichtsangebot erstellen kann.

Wann kann nach der Anmeldung mit dem Unterricht begonnen werden?

Wir informieren Sie umgehend, sobald wir Ihnen einen geeigneten Unterrichtsplatz anbieten können. Der Unterrichtsbeginn richtet sich nach dem Terminangebot der Musikschule. Die Unterrichtsangebote beginnen grundsätzlich zum 01.01., 01.05. und 01.09. eines Jahres. Abweichend davon beginnen die Musikalische Früherziehung ausschließlich zum 01.05. sowie die Unterrichtsangebote „Instrumentenkarussell“ und „Orientierungsangebot Primarstufe“ zum 01.05. und 01.11. eines Jahres.

Wann findet der Unterricht statt?

Unterrichtstermine werden individuell vergeben. Sollte der angebotene Unterrichtstermin zeitlich nicht passen, sind individuelle Absprachen mit den Lehrkräften möglich – allerdings nur dann, wenn es der Stundenplan zulässt.

Kann vor Anmeldung zum Musikschulunterricht an einem Probeunterricht teilgenommen werden?

Es wird kostenloser Probeunterricht angeboten. Die Anmeldung zum Probeunterricht an der Kreismusikschule Viersen erfolgt über folgendes Formular, das ausgefüllt an die Musikschule gesendet oder persönlich im Musikschulbüro abgegeben werden kann.

Wie teuer ist der Unterricht?

Die Höhe des Musikschulentgeltes ist in der Entgeltordnung der Kreismusikschule Viersen geregelt. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach Unterrichtsform, Unterrichtszeit, Ermäßigungsmöglichkeiten und weiteren Kriterien.
Weitere Informationen hier
 

Wann muss das Musikschulentgelt bezahlt werden?

Das Unterrichtsentgelt ist zweimonatlich im Voraus zu gleichen Teilen zu entrichten. Bei einer unterjährigen Abmeldung vom Unterricht ist das Unterrichtsentgelt anteilig bis zum Wirksamwerden der Abmeldung (§ 4 der Satzung für die Kreismusikschule Viersen) zu entrichten. Entgeltpflicht besteht auch für die Zeit der Ferienregelung (§ 6 der Satzung für die Kreismusikschule Viersen).

Wer kann eine Ermäßigung zum Musikschulentgelt beantragen und wie werden Ermäßigungsanträge gestellt?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Ermäßigung der Unterrichtsgebühren:

  • Sozialermäßigung: Teilnehmende, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten, können auf Antrag eine Ermäßigung von 50 % auf das Unterrichtsentgelt erhalten.
  • Familienermäßigung: Wenn mehrere Familienmitglieder gleichzeitig an der Kreismusikschule angemeldet sind, erhalten sie Ermäßigungen:
    • Zwei Familienmitglieder: 7,5 % Ersparnis
    • Drei Familienmitglieder: 15 % Ersparnis
    • Ab vier Familienmitgliedern: 22,5 % Ersparnis

(Sozial- und Familienermäßigung sind nicht kombinierbar)

Wie und ab wann kann ich an Ensembleproben teilnehmen?

Die Mitwirkung in Orchestern, Ensembles, Bands und Chören ist in allen Leistungsstufen integraler Bestandteil des ganzheitlichen Bildungskonzepts der Kreismusikschule Viersen. Die Teilnahme ist für alle Kinder und Jugendlichen kostenfrei. Erwachsene, die keine Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule sind, zahlen 23,20 Euro im Monat.

Wer beantwortet Fragen zu Kontoständen, Zahlungen oder Rückbuchungen?

Für das Bildungsprojekt Musikabenteuer in Grund- und Förderschulen Monika Schmitz und für alle anderen Unterrichtsangebote Anita Ammertmann.

Kann eine Instrumentenausleihe über die Musikschule laufen?

Die Kreismusikschule Viersen kann im Rahmen ihrer Bestände Teilnehmenden gegen Entgelt Musikinstrumente überlassen. Für Instrumente, die ausschließlich zum Gemeinschaftsmusizieren verwendet werden, wird kein Entgelt erhoben. Die Überlassungsdauer beträgt regelmäßig ein Jahr. Nach Ablauf eines Jahres kann das Instrument jeweils am Ende eines viermonatigen Abschnitts zurückgefordert werden.

Wie wird ausgefallener Unterricht erstattet?

Sollte aus einem von der Kreismusikschule zu vertretenden Grund weniger als die Mindestunterrichtsleistung (Mindestunterrichtsleistung von 36 Unterrichtsstunden im Schuljahr) unterrichtet werden, so wird für jede ausgefallene Unterrichtsstunde, die die Mindestunterrichtsleistung unterschreitet,

  • bei ganzjährig erteiltem Musikunterricht: 1/36
  • bei Beendigung des Musikunterrichts nach 8 Monaten: 1/24
  • bei Beendigung des Musikunterrichts nach 4 Monaten : 1/12
    des tatsächlich entrichteten Entgeltes erstattet.
     

Wann endet der Musikschulunterricht?

Der Unterricht ist ein fortlaufender Unterricht, der erst mit der schriftlichen Kündigung endet. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen oder als Brief eingereicht werden.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Der Unterrichtsvertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Um- und Abmeldungen sind nur zum Ende eines viermonatigen Abschnitts zum 30.04., 31.08. und 31.12. des Jahres mit einer Frist von zwei Monaten möglich. 

Abweichend hiervon ist bei Projekten, Kursen und Workshops sowie bei den Unterrichtsangeboten „Instrumentenkarussell“ und „Orientierungsangebot Primarstufe“ eine Um- und Abmeldung nur bis zum sechsten Werktag vor dem Veranstaltungsbeginn möglich. Für die genannten Fristen ist das Posteingangsdatum bei der Kreismusikschule maßgeblich. Um- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und gegebenenfalls der Unterschrift durch die gesetzliche Vertretung. In den Fällen des § 4 der Entgeltordnung besteht ein Sonderkündigungsrecht der teilnehmenden Person ohne Einhaltung einer gesonderten Frist zum Ende des Tertials. Die Kündigung muss schriftlich eingereicht oder als E-Mail gesendet werden.

Kontakt

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