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Fachliche Weisungen zur Anwendung des Sozialrechtes im Kreis Viersen

Die fachlichen Weisungen zur Anwendung des Sozialrechtes im Kreis Viersen regeln die konkrete Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII), sowie des § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II). Die fachlichen Weisungen enthalten Bindungscharakter für die mit der Anwendung des Sozialrechtes im Kreis Viersen betrauten Behörden. Dies sind, neben dem Sozialamt des Kreises Viersen, das Jobcenter (§ 22 SGB II) sowie die Sozialämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

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