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Integriertes Klimaschutzkonzept

Der Kreis Viersen, die Städte Tönisvorst und Viersen sowie die Gemeinden Grefrath und Niederkrüchten engagieren sich seit 2013 im Rahmen eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes gemeinsam für den Klimaschutz. 

Unter Beteiligung der Gemeinden Brüggen und Schwalmtal erfolgte nun die Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzept. Das Konzept wurde unter Einbeziehung der Bevölkerung, lokaler Unternehmen und Organisationen, der Politik sowie Experten erarbeitet und ist bis zum Frühling 2023 in allen beteiligten Kommunen beraten und beschlossen worden.

Das Ziel des Integrierten Klimaschutzkonzepts orientiert sich an der übergeordneten, völkerrechtlichen Vereinbarung zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens. Das Erreichen der daraus resultierenden zentralen Herausforderungen (vgl. Kapitel 6.9) ist nur durch das engagierte Handeln aller gesellschaftlichen Akteure möglich.

Das Klimaschutzkonzept definiert den kommunalen Beitrag und Handlungsrahmen zur Erreichung dieser Klimaziele. Die Verwaltungen des Kreises Viersen sowie der Städte und Gemeinden haben nur begrenzte Möglichkeiten, direkt Einfluss auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu nehmen. Ihr Anteil beläuft sich auf etwa 1-2 % der Gesamtemissionen, beispielsweise durch ihre eigenen Liegenschaften oder den Fuhrpark. Der verbleibende Anteil kann indirekt durch Informationsvermittlung, Kommunikation und die Übernahme einer vorbildlichen Rolle seitens der Kommunen beeinflusst werden. 
Dabei ist zu beachten, dass der kommunale Klimaschutz weiterhin als sogenannte freiwillige kommunale Aufgabe, d.h. ohne gesetzlichen Auftrag, definiert ist und zudem ein klar begrenzter Handlungs- und Gestaltungsspielraum besteht (vgl. Kapitel1.2). Nichtsdestotrotz wollen der Kreis Viersen und die eingebundenen Partnerkommunen in diesem Rahmen ihren Beitrag zur Erreichung des 1,5 Grad Ziels leisten.
Daher wurden aufbauend auf der Analyse, den durchgeführten Experten-Workshops sowie der Bürger- und Akteursbeteiligung 24 Maßnahmen als gemeinsamer Handlungsrahmen für den Kreis Viersen und die teilnehmenden Partnerkommunen entwickelt (vgl. Kapitel 7). Die einzelnen Maßnahmensteckbriefe bilden einen Orientierungsrahmen für die beteiligten Verwaltungen als Grundlage für die Vorbereitung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen

Für die Umsetzung der Maßnahmen wurde eine kooperative Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Kommunen und dem Kreis vereinbart. Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen soll dabei im Sinne eines gemeinsamen Handlungsrahmens Raum für Lösungen bieten, die die spezifischen Gegebenheiten vor Ort in den Städten und Gemeinden berücksichtigen. 

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