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Hochwasserschutz

Der Hochwasserschutz genießt aufgrund der in den letzten Jahren verstärkt aufgetretenen Hochwasser- und Starkregenereignisse eine hohe Priorität. Im Kreis Viersen sind für die Niers, Nette, Schwalm und Hammerbach durch die Bezirksregierung Düsseldorf die Überschwemmungsgebiete festgelegt worden.

Mit der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie hat die Europäische Union Vorgaben gemacht, wie der Hochwassergefahr begegnet werden soll. Hierzu wurde für bestimmte Gewässer, bei denen ein Hochwasserrisiko besteht, für unterschiedliche Hochwasserszenarien sogenannte Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten ermittelt, aus denen jeder seine mögliche Betroffenheit durch Hochwasserereignisse erkennen kann.

Die Öffentlichkeit kann auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz unter www.flussgebiete.nrw.de eine Vielzahl von Karten, Broschüren und weitergehende Informationen zum Thema Hochwasserschutz einsehen.

Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes „Niers-System“

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 24.02.2015 in ihrem Amtsblatt bekanntgemacht, dass ab dem 27.03.2015 das Überschwemmungsgebiet des Niers-Systems, welches innerhalb des Kreises Viersen die Gewässer Niers, Nette und Hammerbach betrifft, vorläufig gesichert ist.

Betroffen sind die Flächen, die bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden. Die Überschwemmungsgebiete wurden mithilfe von Berechnungsmodellen ermittelt.

Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes soll den Schutz des Gebietes bis zur endgültigen Festsetzung mit einer entsprechenden Überschwemmungsgebietsverordnung bewirken.

Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes dient dem Erhalt oder der Rückgewinnung von Rückhalteflächen. Weiter bezweckt die Festsetzung die Regelung des Hochwasserabflusses, den Erhalt und die Verbesserung der ökologischen Strukturen des Gewässers und seiner Überflutungsflächen sowie die Vermeidung von Erosion und den hochwasserangepassten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Weitere detailliertere Informationen und Karten können im Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden.

Hochwasserschutz: Tönisberg im Fokus

Der Kanal Fossa Eugeniana streift den Kempener Norden

In Nordrhein-Westfalen führen die Behörden seit vielen Jahren umfangreiche Maßnahmen zur Hochwasservorsorge durch. Hierzu gehören z. B. die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und der Schutz dieser Gebiete. Ein Überschwemmungsgebiet ist das Gebiet, das statistisch gesehen einmal in 100 Jahren überflutet wird. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat für die Gewässer Fossa Eugeniana und Nebengewässer diese Überflutungsbereiche ermitteln lassen. Fossa Eugeniana ist der im 17. Jahrhundert angelegte ca. 50 Kilometer lange und 4,30 Meter breite Kanal zwischen Maas und Rhein, der noch in Teilen erhalten ist. Im Bereich Hülser Bruch ist das Feuchtgebiet als Niepkuhlen bzw. Niepkanal bekannt. Die Bezirksregierung hat bei der Analyse dieses Kanals festgestellt, dass im Bereich der Stadt Kempen, Ortsteil Tönisberg, kleine Bereiche betroffen, sprich hochwasserrelevant sind.

Für dieses Überschwemmungsgebiet ist nun eine sogenannte Überschwemmungsgebietsverordnung erlassen worden. Diese Verordnung soll für den Schutz des Gebietes sorgen. So dürfen in den ausgewiesenen Bereichen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden oder Baumaßnahmen stattfinden. Desweiteren sind Maßnahmen verboten, die den Wasserabfluss beeinträchtigen. Die Überschwemmungsgebietsverordnung, dazugehörige Karten und ein Bericht sind online auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf dargestellt. Interessierte können die Unterlagen auch beim Kreis Viersen einsehen.

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