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Igelschutz
Im Kreis Viersen trat Ende 2024 eine Allgemeinverfügung in Kraft, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern verbietet. Das Verbot gilt eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang.
Ausgenommen ist der Mähroboterbetrieb auf Dachrasenflächen und allseitig von Mauern / verschlossenen Toren umgebenen Rasenflächen. Außerdem dürfen Mähroboter, die nachweislich den Kontakt des Schneidwerkzeugs mit Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren verhindern, in der Nacht weiterhin eingesetzt werden. Allerdings genügen als Nachweis für eine solche Schutzvorkehrung nicht allein Bekundungen des Herstellers, sondern es ist nach neutralen Praxisberichten zu fragen.
Weltweit nimmt der Bestand des Westigels (oder Braunbrustigel - so der präzise Artname von Erinaceus europaeus) ab. Seit 2020 steht die einstmalige Allerweltsart als potenziell gefährdet auf der Roten Liste der Säugetiere Deutschlands. 2023 erhielt die Art für ihr gesamtes europäisches Verbreitungsgebiet einen vergleichbaren Gefährdungsstatus durch die IUCN (International Union for Conservation of Nature).
Dieser Bestandsrückgang, der uneingeschränkt langfristig zum Aussterben führen kann, gilt wahrscheinlich auch für den Kreis Viersen. Systematische Zählungen liegen nicht vor, weil es wegen der ungünstigen Aktivitätszeit des Igels bislang keine freiwilligen „Zähler“ quantitativ auswertbarer Daten gibt. Der seit langem bekannte Straßentod von Igeln durch Überfahren ist heute seltener zu beobachten, was auf eine geringere Zahl anwesender Igel schließen lässt, denn der Kraftfahrzeugverkehr hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen. Da die intensiv genutzte Agrarlandschaft den Igeln wenig Nahrung bietet, sind sie mehr in Gärten, Grünanlagen und Brachgelände anzutreffen. In den manchenorts von Ehrenamtlichen betriebenen Igel-Pflegestationen nahm in den letzten Jahren die Zahl eingelieferter Tiere zu, die schwere Verletzungen durch motormechanische Gartengeräte erlitten hatten. Von einer Dunkelziffer verletzter oder getöteter Tiere, die unentdeckt blieben oder aus anderen Gründen nicht erfasst wurden, ist auszugehen. Auch im Kreis Viersen dürfte die Situation nicht anders sein.
So hat auch der Igel – für viele Menschen ein Sympathieträger – in seinem siedlungsnahen Lebensraum nicht nur Nahrung (z. B. Großinsekten), sondern auch Sicherheit vor technischen Gefahren eingebüßt. Die jetzt vorgeschriebene nächtliche „Arbeitspause“ auf Rasenflächen gibt den Tieren einen kleinen Teil ihres Schutzraums zurück.
Besonders in Gärten und Grünanlagen ohne Druck von Erwerbsnutzungen können weitere Maßnahmen zur Förderung von Igeln und anderen Tieren umgesetzt werden:
- Rasenschnitt nicht unter 10 cm oder in zeitlich wechselnden Abschnitten bietet mehr Lebensmöglichkeiten für Insekten und damit auch für Igel.
- Störungsarme „wilde“ Ecken mit tief verzweigten Sträuchern, Reisig- und Laubhaufen oder überständigen Stauden/Gräsern.
- Wenn in solchen störungsarmen Gartenbereichen tagsüber doch einmal Pflegearbeiten erfolgen sollen – besonders bei Einsatz von Motorgeräten – vorher auf schlafende Igel kontrollieren.
- Bodennahe Durchschlüpfe von mindestens 13 x 13 cm in Zäunen und Mauern – da Igel einen Lebensraum von ca. 30 bis 100 ha bei der Nahrungssuche durchstreifen können, benötigen sie Gärten im Verbund.
- Außenkellertreppen, Lichtschächte, Pools u. ä. gegen Hineinstürzen von Igeln u. a. sichern oder wirksame Vorkehrungen zum Hinausklettern schaffen; als sommerliche Tränke für Igel & Co. kann man, wenn ein naturnaher Teich mit flachen Ufern fehlt, flache Wasserschalen anbieten.
- Im Garten keine Pestizide und andere Giftstoffe anwenden.
- Nächtliche Außenbeleuchtung, die Insekten und andere Tiere fehlleitet, vermeiden.
- Abgemagerte Igel können im Garten mit ungesalzenem Rührei, Katzenfutter oder speziellem Igelfutter gepäppelt werden (unterlassen, wo Aufnahme durch Ratten droht).
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