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Infektionsschutz

Nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes obliegt dem Gesundheitsamt u. a. die infektionshygienische Überwachung von Gemeinschafts-und medizinischen Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Alten- und Pflegeheime, Kindergärten, Schulen, etc.

Die infektionshygienische Überwachung dient der Prävention vor Übertragung infektiöser Erkrankungen und im Einzelfall der Bekämpfung von Krankheitsausbrüchen in diesen Einrichtungen.

Weiterhin werden infektionshygienische Begehungen und Beratungen im nichtmedizinischen Bereich (Kosmetikstudios, Ohrlochstecher, Fußpfleger, Tattoo-Studios, etc.) nach der Hygiene-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

Auch diese Überwachungstätigkeit hat die Verhütung übertragbarer Krankheiten zum Ziel.

Gerne informieren wir Sie auch über andere,  immer wieder aktuelle Themen wie zum Beispiel Kopfläuse, Krätze (Scabies), Zecken, Masern oder Influenza.

Coronavirus (COVID-19)

Coronaviren wurden erstmals Mitte der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts beschrieben. Sie können sowohl Menschen, als auch verschiedene Tierarten infizieren. Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) ist von Mensch zu Mensch übertragbar.

Je nach Art des Virus sowie Konstitution und Vorerkrankung einer betroffenen Person sind unterschiedlichste Krankheitsverläufe möglich. Diese reichen von kaum wahrnehmbaren Symptomen über gewöhnliche Erkältungssymptome bis hin zu lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen.

Nachdem es sich hierbei im Januar 2020 noch um eine epidemische Lage bezogen auf das Land China handelte, erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 11.03.2020, dass sich diese epidemische Lage nunmehr zur weltweiten Pandemie entwickelt hat.  

Für den eigenen sowie Schutz der Mitmenschen gelten die gleichen Maßnahmen, wie zur Grippesaison. Eine gute Handhygiene, Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, d.h. husten und niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch, welches anschließend entsorgt wird sowie Abstand zu Erkrankten halten. Wenn der Verdacht besteht sich mit dem Virus angesteckt zu haben, sollten Sie mit Ihrem Arzt telefonisch in Kontakt treten.

Die aktuellen Corona-Maßnahmen und Regeln erhalten Sie beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

Corona-Impfung

Impfungen gegen das Coronavirus werden ab dem 1. Januar 2023 ausschließlich von den Hausärztinnen und Hausärzten sowie den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten durchgeführt. Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ist eine Übersicht der Impfpraxen im Kreis Viersen zu finden. Eine Übersicht finden Sie auch auf der Website des Patientenservice 116117.

Wer beantwortet Fragen zur Impfung und zum Impfstoff?

Bei medizinischen Fragen zur Impfung und zum Impfstoff, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt. Allgemeine Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen, finden sich auch auf den Internetseiten der Bundesregierung, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Landesregierung.

Wo beantrage ich den digitalen Impfausweis?

Bereits geimpfte Personen können bei Apotheken gegen Vorlage des Impfpasses oder den Impfbescheinigungen aus den Impfzentren sowie Ihres Personalausweises den digitalen Impfnachweis beantragen. Die QR-Codes können Sie anschließend mit Ihrer Corona-Warn-App oder in der CovPass-App einscannen.

Weiterführende Internetadressen

Wichtige Telefonnummern

Bürgertelefon der Landesregierung

0211 / 91191001

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr,
Samstag und Sonntag von 09:30 bis 18:00 Uhr

Bitte kontaktieren Sie insbesondere bei Fragen zu einer möglichen Corona-Infektion Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Den Besuch in der Praxis oder im Krankenhaus sollten Sie vorher telefonisch ankündigen.

Nach Praxisschluss der niedergelassenen Ärzte ist der hausärztliche Bereitschaftsdienst über die Hotline 116117 zu erreichen.

Schutzimpfung für Kinder

Schutzimpfungen gehören zu den wirksamsten Vorsorgemaßnahmen. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Fragen zum Impfschutz Ihres Kindes können Ihnen die Kinder- und Jugendärztinnen des Gesundheitsamtes beantworten.

Für die Durchführung der Impfung sind grundsätzlich die niedergelassenen Ärzte zuständig.

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