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Infektionsschutz-Meldung

Eine Infektionskrankheit, umgangssprachlich „ansteckende Krankheit“ oder „Infekt“ genannt, ist eine durch Erreger hervorgerufene Erkrankung. Die in der Bevölkerung wohl bekanntesten sind neben der Grippe die Darminfektionen mit Symptomen wie Durchfall, Erbrechen, Fieber, Krämpfe.

Von einer „ansteckenden Krankheit“ spricht man, wenn diese von Mensch zu Mensch, z. B. über Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen), Stuhl oder anderen Körperflüssigkeiten übertragen werden können.

Bestimmte ansteckende Krankheiten sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Sollte bei Ihnen eine meldepflichtige Krankheit festgestellt werden, ist der behandelnde Arzt verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Wird bei Ihnen ein Krankheitserreger einer meldepflichtigen Krankheit in einer Untersuchungsprobe (Blut, Stuhl, etc.) festgestellt, ist das feststellende Laborinstitut ebenfalls verpflichtet, eine Meldung an das Gesundheitsamt weiterzugeben.

Aufgabe der Abteilung für Infektions- und Umwelthygiene ist es unter anderem, Infektionskrankheiten an ihrer Ausbreitung zu hindern und die Betroffenen über den Übertragungsweg zu informieren sowie ihnen bei evtl. erforderlichen Hygienemaßnahmen innerhalb der Familie beratend zur Seite zu stehen. Der für den Wohnort zuständige Hygienekontrolleur setzt sich mit den Betroffenen in Verbindung, um gemeinsam mit ihnen die Ursache und die evtl. Ansteckungsquelle zu ermitteln. Je nach Erkrankungsart können auch Untersuchungen im täglichen Umfeld erforderlich sein.

Sind Sie im Lebensmittelbereich oder in der Küche einer Gaststätte, Einrichtung o. ä. beschäftigt, dürfen Sie bei einigen übertragbaren Krankheiten nicht oder nur unter Auflagen tätig sein. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem entsprechenden Ansprechpartner.

Gerne informieren wir Sie auch über andere, immer wieder aktuelle Themen wie zum Beispiel Kopfläuse, Krätze (Scabies), Zecken, Masern oder Influenza.

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