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Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“
“Engagiert in die Zukunft - junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“
Mehr als sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Das Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements mit je 1.000 Euro gefördert. In 2025 lautet das Schwerpunktthema „"Engagiert in die Zukunft - junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten"“.
Engagierte, Initiativen und zivilgesellschaftliche Organisationen können im Sinne des Schwerpunktthemas Vorhaben umsetzen, die etwas für die Gemeinschaft im Stadtteil initiieren möchten.
Unter “junges Engagement” wird das bürgerschaftliche Engagement junger Menschen bis 27 Jahren verstanden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um regelmäßiges Engagement innerhalb eines Vereins oder um ein kurzfristiges, ungebundenes Engagement im Rahmen einer (ggf. zeitlich befristeten) Initiative handelt.
Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die von jungen Engagierten selbst geplant und durchgeführt werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal förderung.NRW. Eine analoge Antragstellung ist nicht möglich.
Weitere Informationen zum Förderprogramm zu den Themen
- was wird gefördert,
- wer kann einen Antrag auf Förderung stellen,
- wo kann ich einen Förderantrag stellen,
- bis wann kann ich einen Antrag stellen,
- welche Ausgaben können gefördert werden,
- wie viel Geld erhalte ich und wann wird es ausgezahlt,
- werden Eigenmittel benötigt,
- bis wann muss das Projekt durchgeführt werden,
- kann ich auch ein Projekt fördern lassen, das bereits durchgeführt wurde oder sich aktuell in der Durchführung befindet,
- muss ich einen Verwendungsnachweis erbringen
und zur Antragstellung finden Sie hier.
Kontakt
Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Sozialamt Kreis Viersen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
E-Mail: sozialamt@kreis-viersen.de
Telefon: 02162 39-1626