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Modernisierung von Mietwohnraum
Das Land NRW stellt für die Modernisierung von Mietwohnraum eine Förderung in Form eines zinsgünstigen Darlehens zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt über die sogenannten Bewilligungsbehörden - für Objekte im Kreis Viersen die Wohnraumförderung des Kreises Viersen. Die Auszahlung erfolgt über die NRW.Bank.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Zuständigkeiten
Modernisierung von Mietwohnraum nach Orten | Zuständigkeit |
---|---|
Nettetal | Sabine Klingen |
Niederkrüchten | |
Tönisvorst | |
Großprojekte (z.B. Quartiersmaßnahmen) | |
Brüggen | Auf Anfrage |
Kempen | |
Schwalmtal | |
Grefrath | Christian Timmers |
Viersen | |
Willich |
Benötigte Unterlagen
Für die Antragstellung wird ein Antragsvordruck von der NRW.Bank zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden weitere Unterlagen (z.B. Einkommensnachweise, Objektunterlagen) benötigt.
Gebühren
Förderzusage: 0,4% der Fördersumme
Zusätzliche Gebühren können bei erforderlichen Änderungen oder mangelnder Mitwirkung anfallen (je nach Aufwand).
Bearbeitungsdauer
Da die Bearbeitungsdauer von mehreren Faktoren abhängt, kann diese stark variieren. Je nachdem, wie hoch das Antragsaufkommen ist, zu welchem Zeitpunkt im Förderjahr der Antrag gestellt wird und vor allem, ob das Land NRW ein ausreichend hohes Budget zur Verfügung gestellt hat, kann die Bearbeitung zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten dauern. Zudem führt die NRW.Bank vor der Förderentscheidung eine Bonitätsprüfung der Antragstellenden durch. Die Bonitätsprüfung kann ebenfalls einige Wochen bis Monate dauern. Eine zügige Bearbeitung wird durch vollständig eingereichte Unterlagen unterstützt.
Rechtliche Grundlagen
Kontaktinformationen
Kontakt
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60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung
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