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Modernisierung von Mietwohnraum

Das Land NRW stellt für die Modernisierung von Mietwohnraum eine Förderung in Form eines zinsgünstigen Darlehens zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt über die sogenannten Bewilligungsbehörden - für Objekte im Kreis Viersen die Wohnraumförderung des Kreises Viersen. Die Auszahlung erfolgt über die NRW.Bank.

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

Zuständigkeiten

Modernisierung von Mietwohnraum
Modernisierung von Mietwohnraum nach OrtenZuständigkeit
NettetalSabine Klingen
Niederkrüchten
Tönisvorst
Großprojekte (z.B. Quartiersmaßnahmen)
BrüggenAuf Anfrage
Kempen
Schwalmtal
GrefrathChristian Timmers
Viersen
Willich

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung wird ein Antragsvordruck von der NRW.Bank zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden weitere Unterlagen (z.B. Einkommensnachweise, Objektunterlagen) benötigt.

Gebühren

Förderzusage: 0,4% der Fördersumme

Zusätzliche Gebühren können bei erforderlichen Änderungen oder mangelnder Mitwirkung anfallen (je nach Aufwand).

Bearbeitungsdauer

Da die Bearbeitungsdauer von mehreren Faktoren abhängt, kann diese stark variieren. Je nachdem, wie hoch das Antragsaufkommen ist, zu welchem Zeitpunkt im Förderjahr der Antrag gestellt wird und vor allem, ob das Land NRW ein ausreichend hohes Budget zur Verfügung gestellt hat, kann die Bearbeitung zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten dauern. Zudem führt die NRW.Bank vor der Förderentscheidung eine Bonitätsprüfung der Antragstellenden durch. Die Bonitätsprüfung kann ebenfalls einige Wochen bis Monate dauern. Eine zügige Bearbeitung wird durch vollständig eingereichte Unterlagen unterstützt.

Rechtliche Grundlagen

Links

Kontaktinformationen

Kontakt

  • 60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung
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