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Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum

Das Land NRW stellt für die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum eine Förderung in Form eines zinsgünstigen Darlehens zur Verfügung, wenn die Modernisierungsmaßnahmen der Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. durch Wärmedämmung, neue Heizung, Einbau neuer Türen und Fenster), der Umsetzung der Barrierefreiheit (z.B. bodentiefe Dusche, Türverbreiterungen) oder der Verbesserung der Sicherheit (z.B. Einbruchschutz) dienen und die antragstellenden Personen bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten. Die Antragstellung erfolgt über die sogenannten Bewilligungsbehörden - für Objekte im Kreis Viersen die Wohnraumförderung des Kreises Viersen. Die Auszahlung erfolgt über die NRW.Bank.

Ablauf

Zur Prüfung, ob Sie innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen liegen, stellt die NRW.Bank einen sogenannten Chancenprüfer zur Verfügung.


Nach Benutzung des Chancenprüfers können Sie durch Sichtung der nachfolgend aufgeführten Informationen prüfen, ob die Förderung für Sie zutreffend ist. 


Im Anschluss vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit uns. Hierfür benötigen wir die Informationen über Ihre Brutto- und Nettoeinkünfte, eventuelle monatliche Belastungen sowie die Angaben über die geplanten Maßnahmen. Für die Beratung sollten Sie etwa 45 Minuten einplanen.

Zuständigkeiten

Modernisierung von selbstgenutzem Wohnraum
Modernisierung von selbstgenutzem Wohnraum nach OrtenZuständigkeit
KempenCarina Bontenackels
Schwalmtal
NiederkrüchtenSabine Klingen
Tönisvorst
BrüggenAuf Anfrage
Grefrath
NettetalChristian Timmers
Viersen
Willich

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung wird ein Antragsvordruck von der NRW.Bank zur Verfügung gestellt. Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen (z.B. Einkommensnachweise, Kostenvoranschläge über die geplanten Maßnahmen, Finanzierungsangebote). Damit die Daten gespeichert und bearbeitet werden können, ist außerdem eine unterzeichnete Datenschutzerklärung erforderlich.

Gebühren

Förderzusage: 0,4% der Fördersumme

Zusätzliche Gebühren können bei erforderlichen Änderungen oder mangelnder Mitwirkung anfallen (je nach Aufwand).

Bearbeitungsdauer

Da die Bearbeitungsdauer von mehreren Faktoren abhängt, kann diese stark variieren. Je nachdem, wie hoch das Antragsaufkommen ist, zu welchem Zeitpunkt im Förderjahr der Antrag gestellt wird und vor allem, ob das Land NRW ein ausreichend hohes Budget zur Verfügung gestellt hat, kann die Bearbeitung zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten dauern. Eine zügige Bearbeitung wird durch vollständig eingereichte Unterlagen unterstützt.

Rechtliche Grundlagen

Links

Kontaktinformationen

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  • 60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung
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