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Förderung von selbstgenutztem Wohnraum

Das Land NRW stellt für den Neubau oder den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum eine Förderung in Form eines zinsgünstigen Darlehens für Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten, zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt über die sogenannten Bewilligungsbehörden - für Objekte im Kreis Viersen die Wohnraumförderung des Kreises Viersen. Die Auszahlung erfolgt über die NRW.Bank.

Ablauf

Zur Prüfung, ob Sie innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen liegen, stellt die NRW.Bank einen sogenannten Chancenprüfer zur Verfügung.


Nach Benutzung des Chancenprüfers können Sie durch Sichtung der nachfolgend aufgeführten Informationen prüfen, ob die Förderung für Sie zutreffend ist. 


Im Anschluss vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit uns. Hierfür benötigen wir die Informationen über Ihre Brutto- und Nettoeinkünfte, eventuelle monatliche Belastungen sowie die Angaben über die geplanten Maßnahmen. Für die Beratung sollten Sie etwa 45 Minuten einplanen.

Zuständigkeiten

Förderung von selbstgenutztem Wohnraum
Förderung von selbstgenutztem Wohnraum nach OrtenZuständigkeit
KempenCarina Bontenackels
Schwalmtal
NiederkrüchtenSabine Klingen
Tönisvorst
BrüggenAuf Anfrage
Grefrath
NettetalChristian Timmers
Viersen
Willich

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung wird ein Antragsvordruck von der NRW.Bank zur Verfügung gestellt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen (z.B. Eigenerklärungen, Einkommensnachweise, Objektunterlagen) beizufügen. Damit wir Ihre Daten speichern und bearbeiten können, benötigen wir außerdem eine von Ihnen unterzeichnete Datenschutzerklärung.

Gebühren

Förderzusage Erwerb Haus: 550,00€

Förderzusage Erwerb Wohnung: 450,00€

Förderzusage Neubau: 900,00€

Zusätzliche Gebühren können bei erforderlichen Änderungen, mangelnder Mitwirkung oder Antragsablehnung anfallen (je nach Aufwand).

Bearbeitungsdauer

Da die Bearbeitungsdauer von mehreren Faktoren abhängt, kann diese stark variieren. Je nachdem, wie hoch das Antragsaufkommen ist, zu welchem Zeitpunkt im Förderjahr der Antrag gestellt wird und vor allem, ob das Land NRW ein ausreichend hohes Budget zur Verfügung gestellt hat, kann die Bearbeitung zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten dauern. Eine zügige Bearbeitung wird durch vollständig eingereichte Unterlagen unterstützt.

Rechtliche Grundlagen

Links

Kontaktinformationen

Kontakt

  • 60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung
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