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Berufskraftfahrerqualifikation - Fahrerqualifizierungsnachweis
Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güter- und Personenkraftverkehr sind verpflichtet, eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende Grundqualifikation und Weiterbildung zu absolvieren.
Rechtliche Grundlage dafür ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Mit diesem wurde die „Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 15.07.2003 – Berufskraftfahrerrichtlinie“ in deutsches Recht umgesetzt. Das BKrFQG wird präzisiert durch die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFGV), die insbesondere Einzelheiten der Durchführung des Gesetzes und deren Inhalte regelt.
Die Grundqualifikation und die Weiterbildung werden mit dem Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen. Diesen Eintrag stellt die Fahrerlaubnisbehörde aus.
Allgemeine Grundlagen
Grundqualifikation
Weiterbildung
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- Führerschein
- bisheriger Fahrerqualifizierungsnachweis,
- ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
- Nachweis über
- die Grundqualifikation (z. B. Prüfungszeugnis der IHK oder Abschlusszeugnis über die Berufsausbildung als Berufskraftfahrerin/Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb) oder
- die beschleunigte Grundqualifikation (Prüfungszeugnis der IHK) oder
- eine Weiterbildungsmaßnahme
Gebühren
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises: 32,50 Euro
Rechtliche Grundlagen
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