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Jugendhilfe im Strafverfahren / Jugendgerichtshilfe
Zuständigkeit
Wir sind Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger aus Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst.
Du bist zwischen 14 und 21 Jahren und wirst einer Straftat verdächtigt?
Dies bedeutet wahrscheinlich, dass ein Ermittlungsverfahren durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft gegen dich eingeleitet wird oder wurde.
Zwischen 14 und 18 Jahren gilt dabei das Jugendstrafrecht.
Zwischen 18 und 21 Jahren gibt es die Möglichkeit, dass Verfahren im Jugendstrafrecht zu behandeln. Dazu benötigt es immer der Einschätzung, ob dein Verhalten und die Straftat jugendtypisch war.
Der Ablauf eines Jugendstrafverfahrens ist ähnlich wie das im allgemeinen Strafverfahren.
Dabei dient die Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe) als Unterstützung für Dich (Beschuldigte/-r).
Wenn das Jugendamt von Straftaten von Kindern (unter 14), Jugendlichen (zwischen 14 und 18 Jahren) oder Heranwachsenden (ab 18 bis unter 21 Jahren) erfährt wird die Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe) aktiv.
Die Hauptaufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe) ist vor allem das Betreuen und Begleiten im gesamten Verfahren. Sollten an einem Punkt des Verfahrens Fragen aufkommen, sind wir für dich da.
Dabei erreicht dich in der Regel ein Anschreiben mit einem Terminvorschlag für ein Kennenlernen. In diesem freiwilligen Gespräch wird über Themen wie deine Lebens- und Familiensituation, Schule/ Beruf und deine Freizeitgestaltung gesprochen. Es ist wichtig alle notwendigen Umstände für eine Beurteilung deiner Persönlichkeit oder der Tat zu klären.
Grundsätzlich entscheidest Du, was Du erzählen möchtest. Du kannst entscheiden, ob Du deine Eltern oder Verteidiger als Unterstützung mitbringen möchtest.
Ziel dieses Gespräches ist es, eine angemessene Reaktion dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft vorzuschlagen. Eine Beendigung des Verfahrens vor einer Anklage oder einem Urteil steht immer im Fokus der Jugendhilfe im Strafverfahren.
Deswegen empfehlen wir das freiwillige Gesprächsangebot anzunehmen. Wenn wir vor einer möglichen Anklage aktiv werden, können eventuell weitere Verfahrensschritte verhindert werden.
In den folgenden Links findest Du weitere Informationen über unsere Arbeit und Themen, die damit zusammenhängen.
Links
Kontakt
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51/4 Soziale Dienste
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Jugendgerichtshilfen Grefrath
Telefon: 02162-39 1666
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Jugendgerichtshilfen Tönisvorst
Telefon: 02162 39-2245
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Jugendgerichtshilfen Schwalmtal, Niederkrüchten und Brüggen
Telefon: 02162 39-2235