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Untersuchungsergebnisse zu Dioxin und PCB Mitteilung

Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind verpflichtet, ihnen vorliegende Untersuchungsergebnisse über Dioxine, dioxinähnliche und nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (PCB) in und auf Lebensmitteln oder Futtermitteln mitzuteilen. Die Mitteilung muss in elektronischer Form erfolgen.

Weitere Informationen sind der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zu entnehmen.

Benötigte Unterlagen

  • Digitale Tabelle zur Mitteilung von Untersuchungsergebnissen

Benötigte Formulare

Hinweise

Für die Mitteilungen gelten nach Vorlage des endgültigen Untersuchungsergebnisses folgende Fristen:

  • bei Höchstmengenüberschreitungen unverzüglich,
  • ansonsten innerhalb von 14 Tagen.

Die Mitteilungen werden monatlich in anonymisierter Form an die Meldestelle des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weitergeleitet.

Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Mitteilung der Untersuchungsergebnisse (nicht erfolgte, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Mitteilung) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 20.000,- Euro geahndet werden.

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Weitere Informationen

§ 44 a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch i. V. m. § 2 Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung

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