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Landschaftsschutzrechtliche Befreiung
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen. Deshalb sind durch das Bundesnaturschutzgesetz, das Landschaftsgesetz NRW und durch die Landschaftspläne des Kreises Viersen Teile von Natur und Landschaft, z.B. als Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmal etc. besonders geschützt und diverse Handlungen hierin verboten, insbesondere, bauliche Anlagen zu errichten.
In Einzelfällen kann - zur Vermeidung unzumutbarer Belastungen - eine Befreiung von den bestehenden Ge- oder Verboten beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
Der Antrag auf landschaftsschutzrechtliche Befreiung kann formlos gestellt werden.
Gebühren
Die Gebühren bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung des Antrags.
Bearbeitungsdauer
Im Regelfall bis zu 8 Wochen
Weitere Informationen
Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetz NRW, Landschaftspläne des Kreises Viersen
Links
Kontakt
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60/2 Natur und Landschaft, Jagd und Fischerei
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Landschaftsschutzrechtliche Befreiungen - Kempen, Tönisvorst, Willich
Telefon: 02162 39-1396E-Mail: joerg.wienhold@kreis-viersen.de
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Landschaftsschutzrechtliche Befreiungen - Grefrath, Nettetal und Viersen
Telefon: 02162 39-1966E-Mail: sabine.robl@kreis-viersen.de
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Landschaftsschutzrechtliche Befreiungen - Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal
Telefon: 02162 39-1328E-Mail: albert.erkens@kreis-viersen.de
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Landschaftsschutzrechtliche Befreiungen - Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal
Telefon: 02162 39-2805E-Mail: urte.ranft@kreis-viersen.de
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Landschaftsschutzrechtliche Befreiungen - Ordnungsbehördliche Verfahren
Telefon: 02162 39-1920E-Mail: harald.winter@kreis-viersen.de