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Breitbandausbau

Abwicklung Weiße Flecken Programm

Aktualisiert am 23.06.2023 - das Projekt ist abgeschlossen und befindet sich im Schlußverwendungsnachweis mit dem Projektträger

Im Zuge der Digitalisierung wird eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur immer bedeutsamer. Nicht nur für die regional ansässigen Unternehmen, sondern auch für öffentliche Träger, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen und selbstverständlich Privathaushalte, ist eine Grundversorgung mit ausreichender Bandbreite immer wichtiger.
Im Rahmen des Bundesförderprogrammes zum Breitbandausbau hat der Kreis Viersen in Zusammenarbeit mit allen neun kreisangehörigen Kommunen die unterversorgten Adressen mit einer Glasfaserinfrastruktur versorgt.

Als unterversorgt sind Adressen mit einer Download-Rate von weniger als 30 Mbit/s definiert. Zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW wurde dem Kreis Viersen eine Fördersumme von rund 43 Millionen Euro bewilligt.

Nach europaweit durchgeführten Ausschreibungsverfahren hat das Unternehmen Deutsche Glasfaser das wirtschaftlichste Angebot abgeben und den Zuschlag für das Ausbauprojekt erhalten. Nach der Vertragsunterzeichnung im August 2019 und den weiteren notwendigen Projektplanungen konnte der Bau im Februar 2020 starten.
Damit war der Weg frei, für mehr als 3.800 Adressen im Kreis Viersen mit einer entsprechenden Unterversorgung einen Zugang zum nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetz zu bekommen.

Der Ausbau einer komplett neuen Glasfaser-Infrastruktur ist ein enorm großes Bauprojekt, das mit viel Koordinationsaufwand und Detailplanung verbunden ist. Mindestens genauso aufwendig waren die Ausbauarbeiten.

Über eine Strecke von rund 700 Kilometern wurden in den zurückliegenden 24 Monaten die Glasfaserkabel verlegt. 


FAQ – Kreis Viersen: Breitbandausbau

Was umfasst der geförderte Breitbandausbau des Kreises?

Durch die Förderung sollen die Haushalte mit einem leistungsfähigen Glasfaseranschluss versehen werden, die bisher nur mit maximal 30 Mbit/s versorgt werden und wo von Seiten der Telekommunikationsunternehmen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau in absehbarer Zeit geplant ist.

Gibt es eine Quote wie beim privatwirtschaftlichen Ausbau?

Nein. Möchte ein Telekommunikationsunternehmen einen privatwirtschaftlichen Ausbau seines Netzes in einem Gebiet betreiben, so musste in vielen Fällen eine Quote von 40% bei den Verträgen erreicht werden. Die Förderung durch den Bund und das Land sorgt dafür, dass nun auch Gegenden, die diese Quote nicht erfüllen konnten oder aufgrund zu geringer Besiedlung für einen Ausbau nicht wirtschaftlich attraktiv erscheinen, an das Glasfasernetz angeschlossen werden.

Wird der Glasfaseranschluss bis ins Haus gelegt und kostet dies etwas?

Im Rahmen des geförderten Projektausbaues ist die Verlegung des Glasfaserkabels von der Straße bis zum Haus kostenfrei. Am Hausübergabepunkt im Gebäude enden die Arbeiten, die vom Kreis an die Deutsche Glasfaser vergeben wurden. Voraussetzung für die Verlegung bis zum Haus ist ein abgeschlossener Vertrag mit der Deutschen Glasfaser. Die Verkabelung innerhalb des Hauses ist kein Bestandteil des geförderten Ausbaus.

Empfehlung: Planen Sie jetzt schon, wo Sie Ihre Anschlussdose platzieren möchten und informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrem Elektriker über die Kabelführungen bis zu den Endgeräten bzw. Wohneinheiten. In der Regel ist es sinnvoll die Leitungswege vorzubereiten. Hierzu können die Verlegung von Kabelkanälen sowie eventuell erforderliche Wanddurchbrüche zählen.

Was passiert, wenn ich keinen Anschluss möchte oder zunächst keinen Anschluss buche?

Wenn kein Anschluss gebucht wird, wird kein Hausanschluss gebaut. Die Glasfasern werden dann nur bis zur Grundstücksgrenze in die Straße gelegt. Bei nachträglichen Beauftragungen kann ein Eigenkostenzuschuss für den Bau des Hausanschlusses fällig werden.

Ich wohne zur Miete. Kann ich das Angebot dennoch nutzen?

Bitte stimmen Sie sich mit Ihrer Hausverwaltung oder dem Eigentümer Ihrer Immobilie ab.

Behalte ich meine Rufnummer?

Beim Wechsel von ihrem bisherigen Telekommunikationsanbieter zur Deutschen Glasfaser können Sie eine Übernahme Ihrer Telefonnummer mit in Auftrag geben.

Besteht Gefahr durch schädliche Strahlungen?

Nein. Glasfaser nutzt lediglich Licht zur Datenübertragung und gibt somit keine schädlichen Strahlungen ab.

Ich habe aktuell weniger als 30 MBit/s, wurde aber nicht angeschrieben. Warum?

Es kann verschiedene Gründe haben, warum die Adresse nicht mit einbezogen wurde:

  1. Bei Ihrem oder einem anderen Anbieter sind an Ihrer Adresse 30 MBit/s oder mehr möglich. Unter folgenden Links können Sie die verfügbaren Internetprodukte für Ihren Standort prüfen:

    Deutsche Telekom: https://www.telekom.de/zuhause/dsl-vdsl-und-lte-verfuegbarkeit,

    Vodafone: https://zuhauseplus.vodafone.de/internet-telefon/wechseln.html,

    Deutsche Glasfaser: https://www.deutsche-glasfaser.de/glasfaser/verfuegbarkeitscheck/.
     
  2. Ein Anbieter hat für Ihre Adresse fälschlicherweise eine Versorgung mit mindestens 30 MBit/s angegeben.

    Nach eigenständiger Prüfung zu Punkt 1, können Sie den Punkt 2 überprüfen lassen, indem Sie eine Mailanfrage unter Angabe Ihrer Adresse an breitband@kreis-viersen.de senden.

Wo kann ich weitere Fragen stellen?

Alle Antworten rund um allgemeine Anfragen zum Glasfasernetz und die Highspeed-Produkte der Deutschen Glasfaser erhalten Sie unter der Servicenummer 02861 890 600.

Werden durch die Förderung monopolistische Strukturen geschaffen?

Nein. Die Förderrichtlinien schreiben eine diskriminierungsfreie Netzinfrastruktur vor. Es besteht also für jeden Anbieter die Möglichkeit, das Glasfasernetz zu nutzen, um eigene Produkte zu vertreiben (momentan macht von dieser Möglichkeit jedoch noch kein Anbieter gebrauch).

Wie sieht der zeitliche Ablauf aus?

Es ist vorgesehen, das Projekt in einem Zeitraum von etwa zwei Jahren bis Ende 2021 zu realisieren. Eine Übersicht über die einzelnen Projektschritte finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.

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