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Brexit - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

Stand: 20.01.2021 - Diese Seite wird laufend aktualisiert.

Das Vereinigte Königreich (GB) ist nach Ablauf der Übergangszeit seit dem 01.01.2021 nicht mehr Mitglied der Europäische Union.

Britische Staatsangehörige und Ihre Familienangehörigen, die bis zum 31.12.2020 bereits im Kreis Viersen wohnhaft und gemeldet waren, erhalten nach Ablauf der Übergangszeit für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein sogenanntes Aufenthaltsdokument-GB. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die Ausstellung dieses Dokuments erfolgt von Amts wegen. Dieses Recht ergibt sich unmittelbar aus dem Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem vereinigten Königreich. Die Ausländerbehörde geht zunächst davon aus, dass alle gemeldeten Britischen Staatsangehörigen zu diesem Personenkreis gehören. Der betroffene Personenkreis wird von der Ausländerbehörde innerhalb der nächsten Wochen angeschrieben. Bitte haben Sie etwas Geduld, wenn Sie bisher noch nicht angeschrieben wurden. Wir haben Sie nicht vergessen.

Diejenigen, die bereits vor dem 01.01.2021 im Kreis Viersen wohnen, aber noch nicht gemeldet sind, müssen ihren Aufenthalt innerhalb von 6 Monaten ab dem 01.01.2021 bei der Ausländerbehörde und sich beim jeweiligen Bürgerservice anmelden.

Die anfallenden Gebühren für die Ausstellung des Aufenthaltsdokumentes-GB orientieren sich an der Höhe der für die Ausstellung eines Personalausweises für deutsche Staatsangehörige fälligen Gebühren (seit dem 01.01.2021 37,00 €, unter 24 Jahre 22,80 €).

Britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich nach dem 31.12.2020 im Bundesgebiet anmelden und bis zu diesem Zeitpunkt nicht im Bundesgebiet gewohnt haben, müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Der Antrag kann auch beim Bürgerservice eingereicht werden. Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis betragen derzeit 100,00 €.

Hinweis für Beschäftigte und Arbeitgeber

Britische Staatsangehörige, die bereits vor dem 31.12.2020 legal beschäftigt waren und voraussichtlich unter das Austrittsabkommen fallen, sind auch ohne entsprechendes Dokument berechtigt, weiterhin ihrer Beschäftigung nachzugehen. Beachten Sie bitte das ministerielle Informationsschreiben in den Downloads.

Für die Stadt Viersen (Boisheim, Dülken, Süchteln, Viersen) ist die dortige Ausländerbehörde zuständig (Stadt Viersen - FB 30/II - Koordinationsbereich Ausländerangelegenheiten)

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