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Zensus 2022
Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) und Personenerhebung
Vermehrt erreichen uns Nachfragen von Bürger/-innen, die ein Anschreiben für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Rahmen des Zensus 2022 erhalten haben. Diese postalischen Anschreiben werden an alle Wohnungs- und Hauseigentümer versendet. Dieser Erhebungsteil wird durch das stat. Landesamt (IT.NRW) durchgeführt und läuft unabhängig von der Personenerhebung! Letztere wird durch den Kreis Viersen koordiniert. Hierbei werden zusätzliche Ankündigungsschreiben durch die eingesetzten Interviewer/-innen in die Briefkästen eingeworfen.
Bei Rückfragen zur Gebäude- und Wohnungszählung melden Sie sich bitte bei der Hotline von IT.NRW unter: 0211 82 83 83 83. Weitere Infos erhalten Sie zudem unter www.it.nrw/zensus-2022 und www.zensus2022.de
Bei Rückfragen zur Personenerhebung melden Sie sich bitte bei der Erhebungsstelle des Kreises Viersen unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
Alle zehn Jahre wird europaweit der Zensus durchgeführt. Bei der registergestützten Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung sind die EU-Mitgliedsstaaten zur Planung und Umsetzung der Umfrage veranlasst. Neben den aktuellen Bevölkerungszahlen werden darüber hinaus demografische, sozioökonomische und Daten zur Wohnsituation erhoben. Die dadurch gewonnenen Ergebnisse liefern wichtige Anhaltspunkte für die Politik und Verwaltung auf Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europa- Ebene.
Wann findet der Zensus statt?
Wer führt den Zensus durch?
Wer wird befragt?
Was wird abgefragt?
Was passiert mit den Daten und wie sicher sind sie?
Stellenangebot Erhebungsbeauftragte/r (w/m/d)
Häufig gestellte Fragen - FAQs für Erhebungsbeauftragte
Kontaktdaten der Zensus-Erhebungsstelle
E-Mail: zensus@kreis-viersen.de
Tel.: 02162 39-2700
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