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Aufenthaltstitel

Visum

Vor der Einreise wird der Aufenthaltstitel (Visum) bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft) im jeweiligen Heimatland beantragt. Nach Zustimmung der Ausländerbehörde und/oder anderer fachkundiger Stellen und Behörden (z. B. Bundesagentur für Arbeit) kann das Visum ausgestellt werden.

Aufenthaltserlaubnis

Nach der Einreise können Sie den Aufenthaltstitel (Blaue Karte) vor Ablauf des Visums bzw. des rechtmäßigen Aufenthaltes beim Bürgerservice Ihrer Wohnortgemeinde beantragen.

Blaue Karte

Nach der Einreise können Sie den Aufenthaltstitel (Blaue Karte) vor Ablauf des Visums bzw. des rechtmäßigen Aufenthaltes beim Bürgerservice Ihrer Wohnortgemeinde beantragen.

Terminvergabe

Persönliche Vorsprachen bei der Ausländerbehörde sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Hierdurch entfallen lange Wartezeiten und wir können so Ihre Terminwünsche berücksichtigen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie aufgrund der aktuellen Arbeitsbelastung nicht immer direkt einen Sachbearbeiter erreichen können. In diesen Fällen befindet diese sich im Gespräch mit Publikum. Sofern möglich, wird eine andere Person Ihren Anruf übernehmen. Bei dieser können Sie Ihre Telefonnummer zwecks Rückruf hinterlassen. Alternativ senden Sie bitte gerne eine E-Mail. 

Benötigte Formulare

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird mit den erforderlichen Unterlagen an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Nach Prüfung werden wir mit Ihnen einen Termin zur Aufnahme Ihrer biometrischen Daten vereinbaren. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummer im Antrag angeben, können wir Sie schneller erreichen.

Der Aufenthaltstitel wird als "elektronischer Aufenthaltstitel" (eAT) im Scheckkartenformat erteilt. Die Herstellung des "eAT" erfolgt für alle Ausländerbehörden durch die Bundesdruckerei in Berlin. Zur Aushändigung müssen Sie einen weiteren Termin mit uns vereinbaren. Sie können Ihren Aufenthaltstitel aber auch durch einen Bevollmächtigten abholen lassen.

Downloads

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Thema "eAT" finden Sie in der Broschüre "Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel" und auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

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Kontaktinformationen

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  • 32/3 Ausländerangelegenheiten
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