Inhaltsbereich

Pflege- und Gesundheitsfachberufe, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

Die Kreise und kreisfreien Städte sind zur Aufsicht über die Gesundheitsfachberufe verpflichtet. 
Zuständige Behörde ist das Gesundheitsamt des Kreises Viersen als untere Gesundheitsbehörde für das Kreisgebiet Viersen.

Beispiele für Gesundheitsberufe in Nordrhein-Westfalen

  • Altenpflegerin oder Altenpfleger
  • Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer
  • Diätassistentin oder Diätassistent
  • Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
  • Hebamme
  • Heilpraktikerin oder Heilpraktiker
  • Heilpraktikerin (Psychotherapie) oder Heilpraktiker (Psychotherapie)
  • Heilpraktikerin (Physiotherapie) oder Heilpraktiker (Physiotherapie)
  • Heilpraktikerin (Podologie) oder Heilpraktiker (Podologie)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits-und Kinderkrankenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin oder Gesundheits- und Krankenpflegeassistent
  • Logopädin oder Logopäde
  • Masseurin oder Masseur
  • Medizinisch-technische Assistentin oder medizinisch-technischer Assistent (Laboratorium, Radiologie, Funktionsdiagnostik) 
  • Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
  • Orthoptistin oder Orthoptist
  • Pflegefachassistentin oder Pflegefachassistent
  • Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
  • Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
  • Podologin oder Podologe
  • Rettungsassistentin oder Rettungsassistent

Niederlassungsanzeige

Sie gehören einem Gesundheitsfachberuf an und möchten sich im Kreis Viersen selbstständig niederlassen oder Angehörige in einem Gesundheitsfachberuf beschäftigen.

Praxiseröffnung / Meldung Selbständiger im nichtakademischen Heilberuf - Formular

Meldung eines Beschäftigten in einem Gesundheitsberuf - Formular

Ausbildungsstätten für Pflegeberufe im Kreis Viersen

AGP Viersen GmbH
Akademie für Gesundheits- und Pflegeberufe Viersen
Kränkelsweg 25 
41748 Viersen
Telefon: 02162 1024- 24 1
info@agp-viersen.de
 
LVR-Bildungszentrum
Johannisstr. 70
41749 Viersen
Telefon: 02162 96-4020 
rkvie.krankenpflegeschule.lvr.de
 
Pflegeschule VfA e.V. 
Gladbacher Straße 189 
41747 Viersen
Telefon: 02162 2663790 
info@pflegeschule-vfa.de

Certificate of current professional status

Sie haben durch den Kreis Viersen eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung eines Gesundheitsfachberufes erhalten und möchten nunmehr in diesem Beruf im Ausland arbeiten. Zunächst sollten Sie sich im „Zielstaat“ erkundigen, welche Dokumente dort erforderlich sind. In vielen Staaten ist eine Bescheinigung über den aktuellen Berufsstand (Certificate of current professional status) notwendig.

Erbringung von Dienstleistungen nach EU-Richtlinie 2005/36/EG

Antragstellende Personen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder Vertragsstaat der EU sind berechtigt; vorübergehend oder gelegentlich Dienstleistungen in einem Gesundheitsfachberuf im Kreis Viersen zu erbringen.

Gemäß § 2 Absatz 3 Gesundheitsfachberufegesetz (GBerG) sind die dienstleistenden Personen verpflichtet dies dem Kreis Viersen als zuständige Behörde vorher zu melden.
Demnach ist das Gesundheitsamt des Kreises Viersen als untere Gesundheitsbehörde die zuständige Stelle, gegenüber der Sie belegen müssen, dass Sie die Voraussetzungen zur Erbringung von Dienstleistungen erfüllen.  Bei einem erstmaligen Wechsel ist dem Gesundheitsamt des Kreises Viersen die voraussichtliche Dauer vor Aufnahme schriftlich zu melden. Danach ist die Meldung einmal jährlich zu erneuern, wenn die dienstleistende Person beabsichtigt, währen des betreffenden Jahres vorübergehend oder gelegentlich Dienstleistungen zu erbringen.

Anerkennung von Berufsqualifikationen in Pflege- und Gesundheitsberufen

Die Bezirksregierung Münster ist seit dem 01.10.2021 für Nordrhein-Westfalen die zuständige Behörde für alle Verfahren der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe.

Da in vielen Pflege- und Gesundheitsfachberufen in Nordrhein-Westfalen ein Fachkräftemangel herrscht, sind ausländische Fachkräfte sehr willkommen. Um dem Patientenschutz Rechnung zu tragen, ist allerdings vor einem Einsatz in einem reglementierten Berufsbild ein annähernd gleichwertiger Kenntnisstand festzustellen. Dafür gibt es ein zweistufiges Verfahren.

Zunächst wird durch die Bezirksregierung Münster die Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses geprüft.

Danach erhalten Sie Ihre Berufsurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung entweder von den unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsamt Kreis Viersen) oder der zuständigen Bezirksregierung.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Münster.

Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (Anerkennung ausländischer Berufe) - Antragsformular

Verlust einer Erlaubnisurkunde / eines Prüfungszeugnisses

Wenn eine im Kreis Viersen ausgestellte Berufserlaubnis nicht mehr auffindbar bzw. unbrauchbar ist, so stellt der Kreis Viersen eine Ersatzurkunde bzw. ein Ersatzprüfungszeugnis aus.

Das entsprechende Formular finden Sie unter „Downloads“.

Abrechnung von Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Minderjährige müssen sich vor Beginn einer Ausbildung ärztlich untersuchen lassen. Für diese Untersuchung, die bei einem Arzt oder einer Ärztin für Allgemeinmedizin durchgeführt werden kann, ist ein Untersuchungsberechtigungsschein notwendig. Diesen erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro in Ihrem Wohnort.

Das Untersuchungsergebnis wird dem zukünftigen Arbeitgeber und den Eltern oder Sorgeberechtigten mitgeteilt.

Die Abrechnung dieser Untersuchung erfolgt durch das Gesundheitsamt.

Informationen zu einzelnen Berufsgruppen

Podologe oder Podologin und medizinische Fußpfleger/in

Bei der Tätigkeit als Fußpflegerin oder Fußpfleger wird zwischen der kosmetischen und medizinischen Fußpflege unterschieden. Die kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß. Medizinische Fußpflege bedeutet Krankenbehandlung im Sinne der Heilkundeausübung und ist Ärzten, Heilpraktikern und Podologen vorbehalten. Die Ausbildung zur Podologin oder Podologen wird an staatlich anerkannten Berufsfachschulen angeboten. Die Ausbildungszeit beträgt zwei Jahre. Die Berufsbezeichnung „Podologin oder Podologe“ bzw. „Medizinischer Fußpflegerin oder Medizinischer Fußpfleger“ ist geschützt. Nur wer die beschriebene Ausbildung mit Abschlussprüfung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule absolviert hat, darf den Titel „Podologin oder Podologe“oder „Medizinischer Fußpflegerin oder Medizinischer Fußpfleger” führen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter „Downloads“.
 

Hebammen

Hebammen sind zu regelmäßigen beruflichen Fortbildungen verpflichtet und unterliegen der Dokumentationspflicht. Dem Kreis Viersen als zuständige untere Gesundheitsbehörde gegenüber müssen die Hebammen belegen, dass sie ihrer Fortbildungs- und Dokumentationspflicht nachkommen. Die Hebammenfortbildung umspannt das gesamte Spektrum der Hebammentätigkeit. Ob Schwangerenvorsorge, Gebärpositionen, Stillen, Rückbildungsgymnastik oder Beckenbodentraining in der Menopause, zu allen Themen des Berufsfeldes gibt es Fortbildungsveranstaltungen. Alle Hebammen in NRW sind nach der aktuellen Berufsordnung gesetzlich verpflichtet, ihren Beruf entsprechend dem aktuellen Wissensstand auszuüben.

Sie können hier online den Erhebungsbogen gemäß § 8 Absatz 1 Berufsordnung für Hebammen (HebBO) NRW ausfüllen.

Informationen zu Heilpraktiker-Berufen

Heilpraktiker/in (allgemein), Heilpraktiker/in (Psychotherapie)

Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahre 1996 wird die Stadt Krefeld für den Kreis Viersen die Kenntnisüberprüfungen von Anwärterinnen und Anwärtern auf die Heilpraktikererlaubnis ohne Beschränkung sowie auf die sektorale Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie inklusive Erlaubniserteilungen noch bis 31.12.2023 durchführen. Ab 2024 wird das Kreisgesundheitsamt Viersen diese Aufgaben für Personen, die im Kreis Viersen wohnen, in eigener Zuständigkeit umsetzen.

Die Überprüfung wird aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil bestehen. Es werden jedes Jahr zwei Prüfungsphasen stattfinden, jeweils eine im März und eine im Oktober.

Da sich das Prüfungsverfahren für das Jahr 2024 aktuell noch im Aufbau befindet, werden zur Zeit noch keine verbindlichen Anmeldungen zu den Prüfungen entgegen genommen. Stattdessen wird eine Interessentenliste geführt, aufgrund derer die Überprüfungskapazitäten geplant werden. Die Personen auf der Interessentenliste werden per E-Mail informiert, sobald es Neuigkeiten zum Antragsverfahren und den Überprüfungen gibt. Wenn Sie auf die Interessentenliste aufgenommen werden möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an gesundheitsamt@kreis-viersen.de mit folgenden Angaben:

  • Name und Vorname sowie Anschrift 
  • Welche Heilpraktikererlaubnis Sie erlangen möchten (unbeschränkt / Psychotherapie) 
  • In welchem Jahr Sie an der Prüfung teilnehmen möchten 
  • Welche Prüfungsphase Sie bevorzugen (März / Oktober)

Sobald Ihre Anfrage bearbeitet wurde, erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung über die Aufnahme auf die Interessentenliste.

Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit auch an dieser Stelle veröffentlicht.

Heilpraktiker/in (Physiotherapie)

Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 09.11.2011 führt die Stadt Düsseldorf für den Kreis Viersen die Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie sowie auch die Erlaubniserteilungen durch.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Stadt Düsseldorf.

Heilpraktiker/in (Podologie)

Wer in der Bundesrepublik Deutschland Heilkunde ausüben möchte und keine ärztliche Approbation besitzt, benötigt hierfür nach § 1 Absatz 1 Heilpraktikergesetz eine Erlaubnis. Die Beschränkung der Erlaubnis mit der Ausrichtung auf das Gebiet der Podologie ist zulässig.
Wenn Sie im Kreis Viersen wohnhaft sind, stellen Sie bitte Ihren Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der heilkundlich-podologischen Tätigkeit beim Gesundheitsamt des Kreises Viersen.

Sie können hier online das Antragformular auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ausfüllen.

Downloads

Links

Kontakt