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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Kreisverwaltung Viersen ist als untere Bauaufsicht für die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und in der Stadt Tönisvorst zuständig. Die Zuständigkeit für die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich liegt nicht bei der Kreisverwaltung Viersen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

Durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird die Bildung von Wohnungs- bzw. Sondereigentum für Teile eines Gebäudes ermöglicht. Die Voraussetzungen der Abgeschlossenheit sind im § 3 Abs. 3 WEG geregelt. Der Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung ist mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. 

Sofern Sie also beabsichtigen, z. B. in Ihrem Mehrfamilienhaus die Wohnungen als Eigentumswohnungen zu veräußern, ist hierfür eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag mit Angabe der Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Hausnummer)
  • Bauzeichnungen: Lage-/Katasterplan, Ansichten, Schnitte, Grundrisse aller Etagen (Die Bauzeichnungen dürfen das Format DIN A 3 nicht übersteigen.)

Alle Unterlagen sind mindestens 2-fach vorzulegen.

Gebühren

a) für die erste Ausfertigung 100,00 €
b) für jede Mehrausfertigung 30,00 €
c1) je Wohnung mit Gemeinschaftsräumen/-flächen 100,00 €
c2) je gewerblicher/sonstiger Eigentumsanteil mit Gemeinschaftsräumen/-flächen 150,00 €
d) je Stellplatz 20,00 €

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung eines Antrages nimmt bis zu ca. 4 Wochen in Anspruch.

Hinweise

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung und der dazugehörige Aufteilungsplan bilden die Grundlage für eine vom Notar zu erstellende notarielle Teilungserklärung. Mit dieser Erklärung kann beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichts die Anlegung von Wohnungs- oder Teilungsgrundbüchern beantragt werden.

Rechtliche Grundlagen

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