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Abgrabungsgenehmigung

Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) wird als Abgrabung bezeichnet und bedarf einer Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei einer Trockenabgrabungen erfolgt die Abgrabung oberhalb des Grundwassers. Bei einer Nassabgrabung wird Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt. Während für Trockenabgrabungen ein Genehmigungsverfahre nach dem Abgrabungsgesetz (NRW) durchgeführt wird, wird die Nassabgrabung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahren nach § 68 WHG genehmigt. 

Neben der Ausstellung, Änderung und Verlängerung von Genehmigungen und Vorbescheiden ist die Abgrabungsbehörde auch für die Abnahme und Überwachung der Abgrabungen zuständig.

Benötigte Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag

  • Abgrabungsplan

  • Lageplan

  • Erklärung des Eigentümers bzw. Nießbrauchers

  • Umweltverträglichkeitsstudie

  • Archäologische Gutachten

  • Artenschutzprüfung

  • Fauna-, Flora- Habitat-Prüfung

  • Hydrologische und Geologische Gutachten

  • Lärmschutzgutachten

  • Landschaftspflegerischer Begleitplan und je nach Einzelfall zu berücksichtigende Fachgutachten

Gebühren

Die vorgenannten Leistungen sind gebührenpflichtig. Grundlage bildet die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW).

Rechtliche Grundlagen

Links

Kontakt

  • 66/1 Wasser
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