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Abwasserbeseitigung (privat)

Das häusliche Schmutzwasser kann unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Reinigung in einer Kleinkläranlage (Abwasserbehandlungsanlage) in den Untergrund oder in einen Graben eingeleitet werden. Eine derartige Einleitung darf erst nach Erteilung einer Erlaubnis erfolgen. Die genannte Erlaubnis kann bei uns beantragt werden.

Die Erlaubnis für die Einleitung von Schmutzwasser bedarf der Zustimmung der Stadt oder Gemeinde. Der Antrag ist daher immer über die Stadt oder Gemeinde bei uns einzureichen.

Ist keine Abwasserbehandlungsanlage (Kleinkläranlage) zur Reinigung des Schmutzwassers (Abwasser) vorhanden, so muss diese errichtet werden. Handelt es sich nicht um eine sogenannte "Typengeprüfte Anlage", muss diese ebenfalls durch uns genehmigt werden.

Benötigte Formulare

Gebühren

Die vorgenannte Leistung ist gebührenpflichtig.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist aufgrund der notwendigen Beteiligung weiterer Stellen unterschiedlich.

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