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Altlastenauskunft

Der Kreis Viersen führt als Untere Bodenschutzbehörde über die im Kreisgebiet liegenden bekannten altlastverdächtigen Flächen und Altlasten ein Kataster. Auskünfte aus dem Kataster können beim Kreis Viersen online, per E-Mail, schriftlich oder persönlich nach telefonischer Terminvereinbarung beantragt werden.

Die Anträge werden schriftlich beantwortet. Telefonische Auskünfte aus dem Kataster sind nicht möglich. Die vorgenannte Leistung wird üblicherweise innerhalb von 5 Werktagen erbracht. Die Bearbeitungszeit kann sich bei erhöhtem Arbeitsaufwand verlängern.

Es wird darauf hingewiesen, dass im vorgenannten Kataster nur solche Flächen geführt werden, über die der katasterführenden Stelle konkrete Anhaltspunkte bekannt sind, die den hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast begründen. Somit kann kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Ist ein Grundstück nicht im Kataster erfasst bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass ein Grundstück frei von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten ist. Eine letztendliche Sicherheit, ob auf einem Grundstück schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten vorliegen, kann nur durch die Durchführung einer entsprechenden orientierenden Untersuchung gemäß § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung durch einen Sachverständigen im Sinne des § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes oder eine Person mit vergleichbarer Sachkunde erfolgen.

Benötigte Unterlagen

Genaue Angaben über die Lage des angefragten Grundstückes entweder über die Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück und/ oder Straße, Hausnummer oder einen Lageplan.

Als Eigentümer des angefragten Grundstückes sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Für andere Antragsteller gilt: Da die Informationen des Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten im Einzelfall dem Datenschutz unterliegen, ist die Beteiligung des jeweiligen Grundstückseigentümers vor einer Informationsweitergabe zu prüfen. Um diesen Vorgang möglichst abzukürzen, sollten Sie eine formlose Einverständniserklärung oder Vollmacht des Eigentümers vorlegen.
Online-Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten

Gebühren

Einfache Ja-/Nein-Auskünfte, ob Grundstücke im Kataster erfasst sind, werden gebührenfrei erteilt. Die Gebührenhöhe für Auskünfte zu Flächen über die bodenschutzrechtliche Daten vorhanden sind, richtet sich nach dem Umfang der vorliegenden Informationen. Für Auskünfte können Gebühren von bis zu 500 Euro erhoben werden. Eine Einschätzung zur Höhe der zu erwartenden Gebühr kann Ihnen bei Bedarf vorab mitgeteilt werden.

Bearbeitungsdauer

Die vorgenannte Leistung wird üblicherweise innerhalb von 5 Werktagen erbracht. Die Bearbeitungszeit kann sich bei erhöhtem Arbeitsaufwand verlängern.

Rechtliche Grundlagen

Kontaktinformationen

Telefon: 02162 39-1408
E-Mail: altlastenauskunft@kreis-viersen.de
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Servicezeiten:
Für eine telefonische Beratung stehen wir Ihnen 
von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
zur Verfügung.

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