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Ambulante / häusliche Pflege

Vorrangiger Leistungsträger sind die Pflegekassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können pflegebedürftige Menschen, die in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden, aber auch durch die Sozialhilfe unterstützt werden (Einkommens- und Vermögensabhängig).

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  • 50/1 Sozialverwaltung, Hilfe in Einrichtungen
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