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Archivgut Einsicht

Die kostenlose Einsicht von Archivgut im Lesesaal des Kreisarchivs steht jedem offen. 

Die Bestände des Kreisarchivs umfassen die schriftlichen Überlieferungen der Verwaltungen des Kreises Viersen und der Städte und Gemeinden Brüggen, Grefrath, Kempen, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst und Viersen. Darüber hinaus sammelt das Kreisarchiv Unterlagen (Fotos, Plakate, Karten, Zeitungen etc.), die die Kreis- und Ortsgeschichte dokumentieren. Die fachliche Beratung zur Nutzung des Archivguts leisten auf Wunsch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Archivs. 

Für Rechercheanfragen, schriftliche Auskünfte, die Anfertigung von Kopien oder die Bestellung von Archivgut zur Einsicht im Lesesaal sind wir per Mail an archiv@kreis-viersen.de für Sie erreichbar.

Die Bestände des Kreisarchivs können zu einem großen Teil im Archivportal Archive in NRW recherchiert werden. Übersichten über die vorliegenden Kirchenbuchmatrikel, sämtliche Zehnjahresverzeichnisse zu den Personenstandsregistern (Dezennaltabellen) und die Adressbücher können online auf der Seite des Kreisarchivs eingesehen werden.

Benötigte Unterlagen

Benutzer müssen sich auf Verlangen ausweisen können.

Gebühren

Die Einsicht von Archivgut im Lesesaal des Kreisarchivs ist grundsätzlich kostenfrei. Mögliche Gebühren für zusätzliche Leistungen können der Gebührensatzung des Kreisarchivs entnommen werden.

Rechtliche Grundlagen

Downloads

Weitere Informationen

Die Benutzung von Archivgut kann abhängig vom Entstehungszeitpunkt und den enthaltenen Daten nach den Bestimmungen des Archivgesetzes NRW verschiedenen Einschränkungen unterliegen. Mögliche Einschränkungen können dem Archivgesetz und der Benutzungsordnung des Kreisarchivs entnommen werden. Unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen kann eine Schutzfrist im Einzelfall verkürzt werden. Ein entsprechender Antrag kann formlos gestellt werden. Zur Antragstellung auf Schutzfristenverkürzung steht ein Merkblatt zur Verfügung.

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