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Ausbildungsförderung (BAföG)

Online-Service

BAföG-digital

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Ob die von Ihnen angestrebte Ausbildung gefördert werden kann, ist im wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:

  • Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig?
  • Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
  • Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Ihres Ehegatten und/oder Ihrer Eltern gedeckt?

Unter der Internet-Adresse www.bafög.de sind alle Antragsformblätter mit den dazugehörigen Merkblättern sowie weitere Auskünfte abrufbar.

Sie können BAföG auch online beantragen.

Erreichbarkeit der BAföG-Stelle

telefonisch

Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr 

Antragsabgabe und persönliche Beratung

nach vorheriger Terminvereinbarung

Zuständigkeiten

Ausbildungsförderung (BAföG)
Ausbildungsförderung (BAföG) nach BuchstabenZuständigkeiten
Buchstaben A bis GDaniela Heinrichs
Buchstaben H bis ZBianca Bimmler

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Kontakt

  • 50/4 Besondere soziale Leistungen
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