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Bauakteneinsicht

Zuständigkeit

Die Kreisverwaltung Viersen ist als untere Bauaufsicht für die Bauangelegenheiten in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und der Stadt Tönisvorst zuständig. Die Zuständigkeit für die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich liegt nicht bei der Kreisverwaltung Viersen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

Digitalisierung der Bauakten

Ab dem 02.02.2023 werden die im Bestand des Kreises Viersen stehenden Bauakten der Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie der Stadt Tönisvorst digitalisiert. Aufgrund des großen Aktenbestandes kann das Bereitstellen gewünschter Akten zur Einsichtnahme in den nächsten zwei Jahren mit Verzögerungen verbunden sein.

Aktuell betroffen sind die Bauakten der Gemeinde Niederkrüchten. Nach Abschluss der Digitalisierung erfolgt eine entsprechende Bekanntgabe. Gleichzeitig wird darüber informiert, mit welchen Bauakten der Digitalisierungsprozess fortgesetzt wird. 
 

Sie sind Eigentümer eines bebauten Grundstückes in Tönisvorst, Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten oder Schwalmtal und möchten die beim Amt für Bauen, Landschaft und Planung vorhandenen Bauakten zu Ihrem Grundstück einsehen? Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich nach vorhergehender Terminabsprache.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug) oder Vollmacht des Eigentümers

Gebühren

Für die Bereitstellung der Akte zur Einsichtnahme sowie die Fertigung von Kopien und Scans werden Gebühren und Auslagen erhoben. Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter Downloads - Bauakteneinsicht -

Rechtliche Grundlagen

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