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Bauberatung

Zuständigkeit

Die Kreisverwaltung als untere Bauaufsicht ist für Bauangelegenheiten in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie der Stadt Tönisvorst zuständig.

Die Zuständigkeit für die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich liegt nicht bei der Kreisverwaltung Viersen. Bitten wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

Bereits in der Planung eines Bauvorhabens oder auch im Zusammenhang mit bestehenden baulichen Anlagen und Grundstücken treten häufig rechtliche Fragen auf. Kaum ein Rechtsgebiet ist so umfangreich und komplex, wie das öffentliche Baurecht. Sowohl bei bestehenden Anlagen, als auch bei geplanten Bauvorhaben ist eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten.

Damit Sie sich in diesem schwierigen Rechtsgebiet zurechtfinden, können Sie sich gerne von Ihrem Ansprechpartner beraten lassen.

Sie vermeiden damit späteren Ärger mit der Bauaufsichtsbehörde.

Weitere Informationen zu den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften, zum Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens sowie zur kommunalen Bauleitplanung erhalten sie auf der Internetseite www.bauportal.nrw

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