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Behindertenfahrdienst
Der Fahrdienst steht im Kreis Viersen wohnenden Rollstuhlfahrern und Behinderten ohne Rollstuhl mit vergleichbaren Mobilitätseinschränkungen zur Verfügung, die keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können und auch nicht im eigenen PKW oder im PKW von Angehörigen transportiert werden können.
Es werden Fahrten durchgeführt zum Besuch von Verwandten und Bekannten, zum Besuch von kulturellen und geselligen Veranstaltungen sowie zu Besorgungen des täglichen Lebens. Ausgeschlossen sind Fahrten zur medizinischen Versorgung, zu schulischen oder beruflichen Zwecken, sowie Fahrten, für die andere Kostenträger zuständig sind.
Wenn Sie bereits Leistungen für diesen Zweck von einem anderen Sozialhilfeträger (z.B. dem Landschaftsverband) erhalten, können Sie unseren Fahrdienst nicht nutzen. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. Sie wird nur gewährt, wenn aufgrund Ihres Einkommens und Vermögens bei Ihnen Hilfebedürftigkeit im Rahmen des 11. Kapitels des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) vorliegt.
Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. Sie wird nur gewährt, wenn aufgrund Ihres Einkommens und Vermögens bei Ihnen Hilfebedürftigkeit im Rahmen des 11. Kapitels des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) vorliegt.
Zuständiger Fahrdienst
TMS GmbHSüchtelner Str. 112
41747 Viersen
Über folgende Telefonnummer können Fahrten in der Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr bestellt werden: 02162 3690222.
Benötigte Unterlagen
- Passfoto
- Schwerbehindertenausweis
- ärztliches Gutachten/Stellungnahme zur Behinderung
- Einkommens- und Vermögensnachweise der letzten drei Monate
- Kosten der Unterkunft
- Versicherungsbeiträge
- Nachweis über Leistungen des Landschaftsverband Rheinland (betreutes Wohnen, persönliches Budget)
- ggf. Vollmacht/Betreuungsurkunde
Benötigte Formulare
Gebühren
Pro einfacher Fahrt ist für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes ein Eigenanteil von 2,00 € zu zahlen. Es sind auch Fahrten in die benachbarten Oberzentren Mönchengladbach und Krefeld möglich. Hier liegt Ihr Eigenanteil bei 5,00 € pro einfacher Fahrt.
Rechtliche Grundlagen
Häufig gestellte Fragen
Wie oft kann man fahren?
Wann steht der Fahrdienst zur Verfügung?
Kontaktinformationen
E-Mail: hilfe-ausserhalb-von-einrichtungen@kreis-viersen.de
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Servicezeiten:
Für eine telefonische Beratung stehen wir Ihnen
von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
zur Verfügung.
Konnte Ihr Problem nicht telefonisch geklärt werden oder möchten Sie uns persönlich aufsuchen?
Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin innerhalb der Servicezeiten.
Kontakt
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50/1 Sozialverwaltung, Hilfe in Einrichtungen
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Behindertenfahrdienste
Telefon: 02162 39-1660E-Mail: jessica.pachuta@kreis-viersen.de