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Behindertenfahrdienst

Der Fahrdienst steht im Kreis Viersen wohnenden Rollstuhlfahrern und Behinderten ohne Rollstuhl mit vergleichbaren Mobilitätseinschränkungen zur Verfügung, die keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können und auch nicht im eigenen PKW oder im PKW von Angehörigen transportiert werden können. 

Es werden Fahrten durchgeführt zum Besuch von Verwandten und Bekannten, zum Besuch von kulturellen und geselligen Veranstaltungen sowie zu Besorgungen des täglichen Lebens. Ausgeschlossen sind Fahrten zur medizinischen Versorgung, zu schulischen oder beruflichen Zwecken, sowie Fahrten, für die andere Kostenträger zuständig sind.

Wenn Sie bereits Leistungen für diesen Zweck von einem anderen Sozialhilfeträger (z.B. dem Landschaftsverband) erhalten, können Sie unseren Fahrdienst nicht nutzen. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. Sie wird nur gewährt, wenn aufgrund Ihres Einkommens und Vermögens bei Ihnen Hilfebedürftigkeit im Rahmen des 11. Kapitels des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) vorliegt.

Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. Sie wird nur gewährt, wenn aufgrund Ihres Einkommens und Vermögens bei Ihnen Hilfebedürftigkeit im Rahmen des 11. Kapitels des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) vorliegt.

Zuständiger Fahrdienst

TMS GmbH
Süchtelner Str. 112
41747 Viersen

Über folgende Telefonnummer können Fahrten in der Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr bestellt werden: 02162 3690222.

Benötigte Unterlagen

  • Passfoto
  • Schwerbehindertenausweis
  • ärztliches Gutachten / Stellungnahme zur Behinderung, aus dem / der ersichtlich wird, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist
  • Einkommens- und Vermögensnachweise der letzten drei Monate
  • Kosten der Unterkunft
  • Versicherungsbeiträge
  • Nachweis über Leistungen des Landschaftsverband Rheinland (betreutes Wohnen, persönliches Budget)
  • ggf. Vollmacht/Betreuungsurkunde

Benötigte Formulare

Gebühren

Pro einfacher Fahrt ist für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes ein Eigenanteil von 2,00 € zu zahlen. Es sind auch Fahrten in die benachbarten Oberzentren Mönchengladbach und Krefeld möglich. Hier liegt Ihr Eigenanteil bei 5,00 € pro einfacher Fahrt.

Rechtliche Grundlagen

Links

Häufig gestellte Fragen

Wie oft kann man fahren?

Der Fahrdienst steht berechtigten Personen für jährlich 100 einfache Fahrten (bzw. 50 Hin- und Rückfahrten) zur Verfügung. Einen Berechtigungsschein und Fahrscheine erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid.

Wann steht der Fahrdienst zur Verfügung?

Der Fahrdienst steht täglich in der Zeit von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Die Fahrten sind bis drei Tage vor Fahrtantritt anzumelden (siehe Kontakt).

Kontakt