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Beihilfe

Beihilfen sind Kostenbeteiligungen des Dienstherrn im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu Aufwendungen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen für seine Bediensteten und Versorgungsempfänger sowie deren Angehörige.

Die Beihilfestelle des Kreises Viersen betreut:

  • Aktive Bedienstete des Kreises Viersen (insbesondere Beamtinnen und Beamte sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige)
  • Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Kreises Viersen (ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie deren Hinterbliebene)
  • Lehrerinnen und Lehrer an Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreis Viersen sowie deren Angehörige
  • Polizistinnen und Polizisten der Kreispolizeibehörde Viersen sowie deren Angehörige
  • Externe Kunden (zurzeit Beschäftigte und Versorgungsempfänger der Städte Tönisvorst, Viersen, Willich, der Gemeinde Niederkrüchten und des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein -KRZN-)

Haben Sie Fragen zum Thema Beihilfe? Dann rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne!

Hinweis zur Nutzung der Antragsvordrucke

Bitte verwenden Sie den Langantrag bei erstmaliger Antragsstellung oder Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen z.B.: Geburt eines Kindes, Änderung der Besoldungsgruppe usw. Sofern sich danach keinen Änderungen ergeben, können Sie den Kurzantrag nutzen.

Bei Aufwendungen für dauernde Pflege benutzen Sie bitte den Beihilfeantrag Pflege.

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