Inhaltsbereich

Beistandschaft

Zuständigkeit

Das Kreisjugendamt Viersen bietet alleinerziehenden Eltern aus Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst rechtliche Hilfestellung bei der Vaterschaftsfeststellung, der elterlichen Sorge und dem Kindesunterhalt an. Eltern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (= Wohnort) in Kempen, Nettetal, Viersen oder Willich haben, wenden sich bitte an die jeweiligen Jugendämter vor Ort.

Das Kreisjugendamt Viersen kann bei der einvernehmlichen Regelung der Eltern die Vaterschaftsanerkennung, gemeinsame Sorgeerklärung und Unterhaltsverpflichtung rechtsverbindlich beurkunden. Diese Beurkundungen sind kostenfrei. Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen können auch beim örtlichen Standesamt vorgenommen werden.

Das Kreisjugendamt Viersen kann das minderjährige Kind in gerichtlichen Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsfestsetzung vertreten.

Nachweis über die Ausübung des alleinigen Sorgerechts

Der allein sorgeberechtigten Mutter kann mit einem sogenannten Negativattest eine Bescheinigung über ihr alleiniges Sorgerecht erteilt werden. Diese Bescheinigung ist kostenfrei.

Zur Beantragung eines Negativattests nutzen Sie bitte den unten hinterlegten Vordruck.

Für Gesprächs- und Beurkundungstermine ist eine vorherige telefonische Terminabsprache unbedingt erforderlich.

Zuständigkeiten

Beistandschaften
Beistandschaften nach OrtZuständigkeiten
NiederkrüchtenSabrina Czechau
Brüggen (Buchstaben A bis L)
Brüggen (Buchstaben M bis Z)Stefanie Ackermann
Tönisvorst
GrefrathBirgit Verhag-Werner
Schwalmtal

Benötigte Formulare

Kontakt

  • 51/2 Wirtschaftliche Hilfen, Beistandschaften, Controlling
    Servicezeit:
    Montag: 8:00-17:00 Uhr
    Dienstag: 8:00-17:00 Uhr
    Mittwoch: 8:00-17:00 Uhr
    Donnerstag: 8:00-17:00 Uhr
    Freitag: 8:00-17:00 Uhr