Inhaltsbereich

Bestattungskostenhilfe

Zuständigkeit

Der Kreis Viersen ist zuständig für die Anträge von Verstorbenen, die zuvor Sozialhilfe vom Kreis Viersen erhalten haben. In allen anderen Fällen ist das Sozialamt des Sterbeortes zuständig.

Zur Übernahme der Bestattungskosten können Sie verpflichtet sein

  • entweder aus einer vertraglichen Verpflichtung oder
  • wenn Sie Erbe des Verstorbenen geworden sind oder
  • wenn Sie zum Unterhalt des Verstorbenen (als mein Elternteil oder Kind) verpflichtet sind.

Sofern Sie aufgrund der Höhe des Nachlasses und Ihrer eigenen finanziellen Möglichkeiten (Vermögen weniger als 10.000,00 € bei Eheleuten/Lebenspartnern bzw. 5.000,00 € bei Alleinstehenden), nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der angemessenen Kosten der Bestattung aus Sozialhilfemitteln zu beantragen.

Personen, die ohne eine der beschriebenen Verpflichtungen die Bestattung durchführen lassen, sind von der Übernahme der Bestattungskosten ausgeschlossen. Welche Kosten angemessen sind, können Sie unten unter dem Link einsehen. Die im Kreis Viersen ansässigen Bestatter sind zudem über die Sätze für eine angemessene ortsübliche Bestattung informiert. Die Kosten umfassen u. a. Kosten für eine Erd- oder Feuerbestattung inkl. Überführungen und Formalitäten sowie die Friedhofsgebühren.

Folgende Kosten können u. a. nicht übernommen werden:

  • Bestattung im Ausland
  • Feierlichkeiten
  • Todesanzeigen und Danksagung
  • Schmuckurne
  • Laufende Grabpflege

Benötigte Unterlagen

  • Rechnung vom Bestatter
  • Rechnung der Friedhofsgebühren
  • Testament/Erbschein
  • Einkommens- und Vermögensnachweise der letzten drei Monate 

Benötigte Formulare

Rechtliche Grundlagen

Links

Kontaktinformationen

E-Mail: hilfe-in-einrichtungen@kreis-viersen.de
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Servicezeiten:
Für eine telefonische Beratung stehen wir Ihnen 
von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
zur Verfügung.

Konnte Ihr Problem nicht telefonisch geklärt werden oder möchten Sie uns persönlich aufsuchen? 
Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin innerhalb der Servicezeiten.

 

Kontakt