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Betäubungsmittel mitführen

Das Gesundheitsamt des Kreises Viersen ist für die Beglaubigung von Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen zuständig, wenn
•    der / die Patient/-in im Kreis Viersen gemeldet ist, oder
•    die Betäubungsmittelrezepte in einer im Kreis Viersen niedergelassen Arztpraxis ausgestellt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Die von der verschreibenden ärztlichen Person ausgefüllte Bescheinigung (abhängig vom Reiseland)
  • Eine Kopie des letzten Betäubungsmittelrezeptes (inkl. Angaben zur Einzel- und Tagesdosis), alternativ ein von der verschreibenden ärztlichen Person abgezeichneter und gestempelter Medikationsplan
  • Der gültige Personalausweis / Reisepass

Gebühren

Die Beglaubigung der Bescheinigung ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung. Der Kreis Viersen erhebt hierfür derzeit eine Gebühr in Höhe von jeweils 20,- Euro.

Hinweise

Die erforderlichen Bescheinigungen und weitere wichtige Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Die Beglaubigung ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung, telefonisch unter 02162 39-1702, möglich. Empfohlen wird eine frühzeitige Terminvereinbarung.

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