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Bildung und Teilhabe

„Mitmachen möglich machen“ - Mit dem vom Bund beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaket haben im Kreis Viersen mehr als 10.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen Rechtsanspruch auf Bildung und soziale Integration. In Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie dem Jobcenter koordiniert und organisiert die Kreisverwaltung die Umsetzung des Förderpakets.

Sie beziehen Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylleistungen und haben mindestens ein Kind? Dann können Sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Beantragt werden kann eine Unterstützung bei der Beschaffung von Schulsachen, bei Ausflügen und Klassenfahrten, für Nachhilfeunterricht, für die Schülerbeförderung, das Mittagessen in Schule, Kindertagespflege oder Hort, sowie für die aktive Teilnahme am Vereinsleben.

Welche Leistungen gibt es?

Eintägige Ausflüge / Mehrtägige Klassenfahrten

Für Schülerinnen und Schüler werden ebenso wie für Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Kindertagesstätte, Hort) oder in einer Kindertagespflegebetreut werden, die anfallenden Kosten, mit Ausnahme des Taschengeldes, für eintägige Ausflüge und für mehrtägige (Schul-) Fahrten anerkannt.

Schulbedarf

Schülerinnen und Schüler erhalten grundsätzlich für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf jeweils zum 1. August (1. Schulhalbjahr) eines Jahres 116,00 € und zum 1. Februar (2. Schulhalbjahr) 58,00 €.

Schülerbeförderungskosten

Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besuchen und hierfür auf Schülerbeförderung angewiesen sind, erhalten die Kosten für die notwendige Schülerbeförderung, sofern diese nicht von anderer Seite übernommen werden.

Lernförderung („Nachhilfeunterricht“)

Wenn die wesentlichen Lernziele gefährdet und schulische Angebote nicht vorhanden sind oder nicht ausreichen, können die tatsächlichen Kosten für außerschulischen Nachhilfeunterricht übernommen werden. Die Notwendigkeit und den Umfang des Nachhilfeunterrichts bescheinigt die Schule.

Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas, Horten und der Kindertagespflege

Wenn in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege ein gemeinsames Mittagessen angeboten wird, können für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung untergebracht sind oder für die Kindertagespflege geleistet wird, die Übernahme der Kosten für das Mittagessen übernommen werden.

Soziale- und kulturelle Teilhabe

Damit sich Ihr Kind in Vereins- und Gemeinschafsstrukturen integrieren kann, erhalten Sie für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren monatlich pauschal 15,00 € für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, damit diese z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, beim Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen können.

Kontaktdaten der Schulsozialarbeiter/innen

Kontaktdaten der Schulsozialarbeiter/innen
Zuständigkeit Name Vorname E-Mail Adresse Telefonnummer
Kempen Akdemir Gülten Guelten.Akdemir@kempen.de 02152-5536213 oder 0175-9046360
Kempen Scharf Natalie Natalie.Scharf@kempen.de 02152-5536214 oder 0175-9044513
Grefrath Otschipka-Ciupek Nicole nicole.otschipka-ciupek@grefrath.de 02158-4080730 oder 01578-4126260
Brüggen Ullrich Vanessa  vanessa.ullrich@brueggen.de  0151-15069104
Tönisvorst Bruckes Tanja Tanja.Bruckes@toenisvorst.de  0173-3627426
Nettetal Krischer Alina alina.krischer@nettetal.de  02153-8985117
Realschule Kaldenkirchen Wilms Irina irina.wilms@nettetal.de  02157-812356
Rhein-Maas-Berufskolleg Lennartz Yella yella.lennartz@rmbk.de  0173-5496901
Berufskolleg Viersen Meis Ria meis@berufskolleg-viersen.de  02162-9549735 oder 01573-9031679
Willich van Hettinga Voß Saskia saskia.hettingavoss@awo-kreiviersen.de  02154-4812546 oder 01573-7565361
Willich Retz Sören soeren.retz@awo-kreisviersen.de  02154-4812546 oder 01573-7565362
Willich Külkens Stefan stefan.kuelkens@awo-kreisviersen.de  02154-4812545 oder 01573-7565363
Willich Rohde-Wanders Gerta familie_wanders@gmx.de  02156-91960 oder 01573-7565365
Niederkrüchten Gutheil Martina martina.gutheil@niederkruechten.de  02163-980210 oder 0172-2478482
Schwalmtal Mellen Christian c.mellen@schulsozialarbeit-schwalmtal.de  02163-5711445
Schwalmtal Krauß Kerstin  k.krauss@schulsozialarbeit-schwalmtal.de 02163-5711448

Wie stelle ich einen Antrag?

Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II können ihre Anträge in allen Dienststellen des Jobcenters abgeben. Sie erhalten auch von dort weitere Informationen, welche Angaben bei der Antragstellung benötigt werden.

Für die Bezieher von Sozialhilfe, sowie Asylleistungen und bei Kindern und Jugendlichen, für die es Wohngeld oder einen Kinderzuschlag gibt, ist die Kreisverwaltung für die Bearbeitung zuständig.

Benötigte Formulare

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Weitere Informationen

Hinweis

Antragsabgabe und persönliche Beratung erfolgen nach persönlicher Terminabsprache.

Bitte wenden Sie sich dazu an die Kolleginnen und Kollegen unter folgender Rufnummer: 02162/39- 2730

Unsere telefonischen Sprechzeiten sind:

  • montags bis freitags 9:00 bis 11:00 Uhr
  • mittwochs zusätzlich von 13:00 bis 15:00 Uhr

Sie können uns auch unter folgender E-Mail-Adresse eine Nachricht zukommen lassen: but@kreis-viersen.de

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