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Eingliederungshilfe

Zuständigkeit

Für Kinder und Jugendliche, die körperlich und/oder geistig behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, liegt die Zuständigkeit beim Sozialamt Kreis Viersen. Bei (drohender) seelischer Behinderung, z. B. Lernbehinderung, sozial-emotionale Beeinträchtigung, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt.

Sie können Ihren Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) körperlicher und/oder geistiger Behinderung beim Sozialamt des Kreises Viersen online hier stellen:

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und –führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe ist teilweise ein Eigenbeitrag zu erbringen, d. h. die Leistungen sind ggfls. einkommens- und vermögensabhängig.

Die Kreise und kreisfreien Städte sind zuständige Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen für Kinder und Jugendliche bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe:
 

Leistungen vor Einschulung, z.B.:Leistungen während der Schulzeit, z.B.: ab Beendigung der Schule, z.B.: 
•    individuelle heilpädagogische Leistungen in Kindertagesstätten (z. B. KiTa-Assistenz) 
•    heilpädagogische Frühförderung 
•    interdisziplinäre Frühförderung 
•    Autismustherapie
 
•    Integrationshilfen in der Schule 
•    Autismustherapie 
•    Heilpädagogik 
•    Hilfsmittel 
•    Hilfen zur Mobilität 
•    Freizeitassistenz 
•    Gebärdensprachkurs
•    Besuch von Werkstätten 
•    Therapien 
•    Assistenzleistungen 
•    Betreutes Wohnen

zuständiger Träger:

bei (drohender) körperlicher, geistiger und/oder seelischer Behinderung:

Landschaftsverband Rheinland (LVR)
 

zuständiger Träger:

bei (drohender) körperlicher und/
oder geistiger Behinderung:
Sozialamt Kreis Viersen

bei (drohender) seelischer Behinderung, z. B. Lernbehinderung, sozial-emotionale Beeinträchtigung:
örtlich zuständiges Jugendamt
 

zuständiger Träger:

bei (drohender) körperlicher, geistiger und/oder seelischer Behinderung:

Landschaftsverband Rheinland (LVR)
 

Zuständigkeiten

Integrationshilfen an Schulen
Integrationshilfen an Schulen nach WohnortZuständigkeiten
GrefrathElke Steppke
Kempen
Tönisvorst
Willich
Viersen
BrüggenBirgit von Boetticher
Nettetal
Schwalmtal
Niederkrüchten
Heilpädagogik, Hilfsmittel, Freizeitassistenz, Hilfen zur Mobilität, Gebärdensprachkurs, sonstige Eingliederungshilfen
Heilpädagogik, Hilfsmittel, Freizeitassistenz, Hilfen zur Mobilität, 
Gebärdensprachkurs, sonstige Eingliederungshilfen nach Wohnort
Zuständigkeiten
KempenCornelia Heyer
Willich
Viersen
Tönisvorst
Grefrath
NettetalViktoria Schroers
Niederkrüchten
Schwalmtal
Brüggen
Auswärtige Wohnsitze

 

Weitere Aufgaben
AufgabenZuständigkeiten
AutismustherapieRuth Dückers-Bovie
Gesamt- und TeilhabeplanverfahrenSilke Engels
Bedarfsermittlung / Bedarfsprüfung

 

Benötigte Unterlagen

  • aktueller Befundbericht des behandelnden Kinderarztes

  • aussagekräftige Fach-/Arztberichte, z. B. SPZ, Kinderneurologie o. ä. (falls vorhanden)

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (falls vorhanden)

  • bei Ausländern: Nachweis über den ausländerrechtlichen Status

Benötigte Formulare

Rechtliche Grundlagen

Downloads

Kontakt

  • 50/4 Besondere soziale Leistungen
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